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Unterschied zwischen Fahrzeug- und Teile-ABE
 
Zum Verständnis: Was ist die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?

 Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.
- Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines Fahrzeugtyps fest. Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer "amtlich anerkannten Prüfstelle" (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

-Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BetriebsErlaubnis des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind.
Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das hab ich im Gesetzestext aber bisher nirgends gefunden.
 

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Autoren:   Rene, SvFaxe

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