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Knowledgebase -> Reifenbindung
Altes nationales Recht
 
Auch wenn die meisten SV nach europäischem Recht homologiert sind, möchte ich zur Vervollständigung noch darauf hinweisen, dass viele ältere Motorräder vor 2001 auch nach altem nationen Recht homologiert wurden. Sind hier keine Reifenbindungen berücksichtigt worden, dann braucht man auch keine Bindung berücksichtigen. In der Regel ist dies in den alten Fahrzeugpapieren mit fehlenden Reifentypeneintragungen zu erkennen. Ist nach altem Recht homologiert worden, erkennt ihr dies an fehlenden Einträgen unter Punkt 14 (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) oder unter Punkt 1 (Fahrzeugbrief/-schein). Existieren jedoch Reifenbindungen, müssen diese Vorgaben auch eingehalten werden oder alternativ Freigabebescheinigungen der Reifenhersteller vorhanden sein. Es soll sogar  TÜV-Sachverständige geben, die Reifenbindungen austragen.
Nach dem aktuellen Verkehrsbaltt (für Prüfdienste) reicht, bei den original Reifengrößen, ein Nachweis über eine "Servicbescheinigung" des Reifenherstellers aus, um die Verwendung zu legitimieren. Andere Reifengrößen müssen ab 2025 grundsätzlich eingetragen werden.
 

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Autoren:   Trobiker64

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