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SVrider.de - FAQ für die SV650 ab BJ 03
Letzte Aktualisierung 19.06.2007 22:00 Uhr

Gesammelt im Forum von SVrider.de.
Wenn Du der Meinung bist, das hier etwas ganz Entscheidendes fehlt, schreibe mir ein Email. Die e-mail sollte die Frage, sowie die von euch gedachte Antwort enthalten.

- Allgmeines

  - Wie lauten die Technischen Daten der SV?
  - Was ist im Umgang mit Ketten und Kits zu beachten? Wie pflegt man die Kette richtig?
  - Was wird bei welcher Inspektion gemacht?
  - Wie lauten die Anzugsmomente der SV650 ab K3
  - Mikrofilme der SV650
  - Erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich einen neuen Auspuff anbaue,der keinen Kat hat?
  - Benötige ich für meinen Zubehör-Kennzeichenhalter eine ABE?
  - Kann ich meine SV über das ECM selbst entdrosseln? NEU!


 

Wie lauten die Technischen Daten der SUZUKI SV650(S) K3 BJ 2003?

Motor:
Wassergekühlter 90°-V-2-Viertaktmotor, Kurbelwelle querliegend,
je zwei oberliegende kettengetriebene, Nockenwellen, vier Ventile pro Zylinder,
DOHC-Ventilsteuerung, Tassenstössel, Nasssumpfschmierung,
SDTV (Suzuki Dual Throttle Valve) Benzineinspritzung, Ø 39 mm,
digitale Transistor-Spulenzündung, elektronische Warmlaufsteuerung AFIS (Automatic Fast Idle System),
U-Kat, Suzuki PAIR-System (Sekundärluftsystem), E-Starter,
Dreiphasen-Drehstromgenerator 375 W, Batterie 12 V/10Ah.
Bohrung x Hub 81 x 62,6mm, Hubraum 645 cm³
Verdichtungsverhältnis 11,5 : 1
Nennleistung 53kW (72 PS) bei 9.000/min; Ab Baujahr 2016 56kW (76 PS)
Max. Drehmoment 65 Nm bei 7.000/min Kraftübertragung:
Primärantrieb über Zahnräder, mechanisch betätigte Mehrscheiben-Ölbadkupplung, Sechsganggetriebe, O-Ring-Kette.
Leistungsdiagramm

Fahrwerk:
Hochvakuum-Druckguss-Aluminiumbrückenrahmen, geschraubtes Rahmenheck, Motor mittragend, Telegabel, Standrohrdurchmesser 41 mm, Alu-Profilschwinge, Zentralfederbein, Federbasis, vorn und hinten einstellbar, Ø 290 mm Doppelscheibenbremse vorn, Doppelkolbensättel, Scheibenbremse hinten Einkolbensattel, Ø 240 mm, Alugussräder 3.5 x 17 vorn; 4.5 x 17 hinten
Reifen 120/60 ZR 17; 160/60 ZR 17
Suzuki-Reifenfreigaben: SV 650 S / SU m.Halbverkl. WVBY und SV 650 / U ohne Halbverkl. WVBY.
Fahrwerksdaten: Radstand 1.440 mm, Nachlauf 102 mm, Federweg: vorn 130 mm / hinten 134 mm[SV650S]; 137 mm [SV650]

Bremsleistung

Service-Daten:
Service-Intervalle alle 6000 km
Ölwechsel alle 6000 km /2,3 l
mit Filter alle 18 000 km /2,7 l
Motoröl: 10 W40, der API- Klassifizierung mit SF oder SG
Telegabelöl: Zündkerzen: NGK CR8E oder DENSO U24ESR-N Kette: D.I.D. 525V8; 110 Rollen Leerlaufdrehzahl: Ventilspiel Ein-/Auslass: Reifenluftdruck Solo (mit Sozius) vorn/hinten: Garantie zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung
Farben: Silber, Blau, Schwarz
 
MO-Motorradmagazin – Messung
(Messwerte mit Memotec-Messgerät ermittelt)
Höchstgeschwindigkeit Solo liegend:
211 km/h
Beschleunigung Solo: 0-100 km/h 3,5 sek

Durchzug im letzten (6.) Gang Solo: 60-140 km/h 10,8 sek
Kraftstoffart: Normal (91Okt)
Verbrauch im Test mit Normalbenzin (91Okt): 5,6 l/100 km
Reichweite: 260 km
Gangdiagramm

Maße und Gewichte: Sitzhöhe: 800 mm
Wendekreis: Leergewicht: 167 kg* Zulässiges Gesamtgewicht: 400 kg*
Zuladung: 204 kg Radlastverteilung v/h: 47,4/52,6% Tankinhalt/Reserve: 17 Liter*

*Herstellerangaben
 


  Was ist im Umgang mit Ketten und Kits zu beachten? Wie pflegt man die Kette richtig?

  Hier findet ihr eine nützliche Infoseite hier.

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  Was wird bei welcher Inspektion gemacht?

  In dieser Tabelle findet ihr die Antwort:

Wartungsarbeiten Modell : SV 650 / (2003) TYP: K3

Laufleistung in km

1000

6000

12000

18000

24000

Monate nach Fahrzeugauslieferung

1

6

12

18

24

Luftfilterelemente

-

I

I

A

I

* Auspuffkrümmerschrauben und

Schaldämpferschrauben

F

-

F

-

F

* Ventilspiel

-

-

-

-

I

Zündkerzen

-

I

A

I

A

Benzinleitung

(* alle vier Jahre austauschen)

-

I

I

I

I

Motoröl

A

A

A

A

A

Ölfilter

A

-

-

A

-

Leerlaufdrehzahl

I

I

I

I

I

Gasseilzug

I

I

I

I

I

* Abgleichen der Drosselklappenventile

-

-

I

-

I

* PAIR-System (Luftversorgung)

-

-

I

-

I

Kühlerschläuche

-

I

I

I

I

Kupplung

-

I

I

I

I

Antriebskette

(alle 1.000km reinigen und schmieren)

I

I

I

I

I

* Bremsen

I

I

I

I

I

Bremsschläuche

(* alle vier Jahre austauschen)

-

I

I

I

I

Bremsflüssigkeit

(* alle zwei Jahre austauschen)

-

I

I

I

I

Reifen

-

I

I

I

I

* Lenkung

I

-

I

-

I

* Teleskopgabelholme

-

-

I

-

I

* Hinterradaufhängung

-

-

I

-

I

* Kühlflüssigkeit
(alle zwei Jahre austauschen)

-

* Rahmenschrauben und Muttern

F

F

F

F

F

I = Inspizieren und reinigen, einstellen auswechseln oder schmieren nach Bedarf
A = Auswechseln
F = Festziehen

 

- die mit einem Sternchen (*) versehenen Wartungspunkte, sollten vom SUZUKI-Händler oder einem qualifizierten Mechaniker ausgeführt werden


- nach der 24000er geht es wieder wie mit der 6000er weiter
(30000er => 6000er)
(36000er =>12000er) ...

 


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Wie lauten die Anzugsmomente der SV650 ab K3?

MOTOR

Gegenstand Nm kgf-m
Zylinderkopfhaubenschraube 14 1,4
Zündkerze 11 1,1
Nockenwellenzapfen-Halterschraube 10 1,0
Steuerkettenspannung-Einstellerschraube 10 1,0
Steuerketten-Spannungseinsteller-Befestigungsschraube 10 1,0
Zylinderkopfschraube (M10) (Anfänglich) 25 2,5
(Endgültig) 42 4,2
Wasserablaßschraube 13 1,3
Kupplungsnabenmutter 95 9,5
Kupplungsfeder-Stellschraube 10 1,0
Kupplungsfeder-Stützschraube 10 1,0
Primärantriebsradmutter 70 7,0
Generatordeckelschraube 11 1,1
Ventilsteuerungsprüfschraube 23 2,3
Generatorrotorschraube 120 12,0
Starterkupplungsschraube 25 2,5
Generatorstator-Stellschraube 11 1,1
Kurbelwellenpositionssensor-Stellschraube 6,5 0,65
Schaltnockenanschlagschraube 10 1,0
Schaltnocken-Anschlagplattenschraube 10 1,0
Schaltarm-Anschlagschraube 19 1,9
Öldruckschalter 14 1,4
Kurbelgehäuseschraube M6 11 1,1
M8 26 2,6
Generatordeckelschraube M6 10 1,0
Ölkanalschraube M8 18 1,8
Ölablaßschraube 21 2,1
Kolbenkühlöldüsenschraube 10 1,0
Pleullagerdeckelschraube (Anfänglich) 21 2,1
(Endgültig) Nach Anziehen auf das obige Drehmoment um 1/4 Drehung (90°) festziehen.
Auspufftopfschraube und Auspuffrohrschraube 23 2,3
Auspufftopf-Befestigungsmutter 23 2,3
Ölkühler-Befestigungsschraube 10 1,0
Ölkühlerschlauch-Verbindungsschraube 23 2,3
Motorkettenrad-Mutter 145 14,5
Motor-Aufhängungsklemmschraube 23 2,3
Motoraufhängungsschraube-/mutter M12 93 9,3
M10 55 5,5
Motoraufhängung-Schubeinsteller 12 1,2
Motoraufhängung-Schubeinsteller-Sicherungsmutter 45 4,5
Kühllüfter-Thermoschalter 13 1,3
Befestigungsschraube Öldeckel 10 1,0
Öldruckregler 27 2,7
Befestigungsschraube Ölsiebdeckel 10 1,0
Ölrohr-Anschlagschraube 23 2,3
Motorschubeinsteller 12 1,2
Motorkühlmittel-Temperatursensor 18 1,8
Einstellschraube für Nockenkettenspanner 35 3,5
Befestigungsschraube Kraftstoffpumpe 10 1,0
Befestigungsschraube Kraftstoffzuleitung 5 0,5
Befestigungsshraube Kühlerlüfterventilator 8 0,8
Befestigungsschraube Thermostatbehälter 10 1,0

KRAFTSTOFFEINSPRITZ-SYSTEMTEILE

Gegenstand Nm kgf-m
ECTS 20 2,0
IATS 18 1,8
TPS-Halteschraube 3,5 0,35
STPS - Halteschraube 2 0,2

FAHRGESTELL

Gegenstand

Nm kgf-m
Lenkschaftkopfmutter/Steuerkopfmutter 90 9,0
Lenkschaft-Sicherungsmutter 80 8,0
Obere Teleskopgabel-Spannschraube 23 2,3
Untere Teleskopgabel-Spannschraube 23 2,3
Teleskopgabel-Deckelschraube 23 2,3
Vordere Gabelzylinderschraube 20 2,0
Vorderachse 65 6,5
Vorderachs-Klemmschraube 23 2,3
Lenkstangen - Spannschraube 23 2,3
Lenkstangenhaltermutter 45 4,5
Vorderrad-Hauptbremszylinder-Befestigungsschraube 10 1,0
Vorderrad-Bremssattel-Befestigungsschraube 39 3,9
Bremsschlauch-Verbindungsschraube 23 2,3
Entlüftungsventil (Vorne) 7,5 0,75
Entlüftungsventil (Hinten) 6 0,6
Bremsscheibenschraube (Vorne/Hinten) 23 2,3
Hinterrad-Bremssattel-Befestigungsschraube 23 2,3
Hinterrad-Bremssattel-Gleitstift 27 2,7
Hinterrad-Hauptbremszylinder-Befestigungsschraube 10 1,0
Hinterrad-Hauptbremszylinderstangen-Sicherungsmutter 18 1,8
Hinterrad-Bremsklotz-Befestigungsstift 17 1,7
Hinterrad-Bremsklotz-Befestigungsstiftschraube 2,5 0,25
Vordere Fußrastenhalterung-Befestigungsschraube 23 2,3
Vordere Fußrastenschraube 39 3,9
Schwingenzapfenwelle 15 1,5
Schwingenzapfenmutter 100 10,0
Schwingenzapfenwellen-Sicherungsmutter 90 9,0
Obere Stoßdämpfer-Befestigungsmutter 50 5,0
Dämpferhebel-Befestigungsmutter (Vorne= 78 7,8
Dämpferstangen-Befestigungsmutter (Oben und Unten) 78 7,8
Hinterachsmutter (Deutschland) 100 10,0

Mutter für hinteres Kettenrad
Wert aus dem WHB (Dieser Wert ist NICHT Korrekt!)

60

6,0


KORREKTUR: (Standartwert für M10)

29

2,9

Sitzschienenschraube 50 5,0
Lenkungsdämpferschraube 23 2,3
Lenkungsdämpfermutter 23 2,3
Lenkschaftmutter 45 4,5
Befestigungsschraube Seitenständermontagewinkel 100 10,0
Befestigungsschraube Seitenständer 50 5,0
Befestigungsmutter  Seitenständer 40 4,0

ANZUGSDREHMOMENT - TABELLE

Bezüglich anderer als der zuvor aufgeführten Schrauben und Muttern siehe folgende Tabelle:

Schraubendurchmesser

[mm]
Konventionelle oder mit "4" markierte Schraube Mit "7" markierte Schraube
Nm kgf-m Nm kgf-m
4 1,5 0,15 2,3 0,23
5 3 0,3 4,5 0,45
6 5,5 0,55 10 1,0
8 13 1,3 23 2,3
10 29 2,9 50 5,0
12 45 4,5 85 8,5
14 65 6,5 135 13,5
16 105 10,5 210 21,0
18 160 16,0 240 24,0

Die Ziffern "4" und "7" befinden sich auf der Stirnseite des jeweiligen Schraubenkopfes.

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Erlischt die Betriebserlaubnis wenn ich einen neuen Auspuff anbaue, der keinen Kat hat?

Hinsichtlich der Austauschschalldämpfer hat des Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage bereits folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Genehmigung von bestimmten Bauteilen und Merkmalen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen wird auf internationaler Ebene in der EG-Richtlinie 97/24/EG (sog. "Multirichtlinie") geregelt. Sie ist eine zwingend vorgeschriebene Einzelrichtlinie der sog. Rahmenrichtlinie 2002/24/EG (ersetzt 92/61/EWG).
In der Multirichtlinie werden "Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft" (Kapitel 5) oder "Zulässiger Geräuschpegel und Auspuffanlage" (Kapitel 9) geregelt. Die Genehmigung von Austauschschalldämpfern unterliegen dieser Richtlinie. So können Austauschalldämpfer bezüglich ihres Geräuschverhaltens gemäß Kapitel 9 der Multirichtlinie genehmigt und entsprechend gekennzeichnet werden.( Typgenehmigung -> EG-Betriebserlaubnis)

Grundsätzlich dürfen mit einer Kennzeichnung versehene nach EG-Richtlinien genehmigte Bauteile ohne weitere Nachweise an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen angebaut werden. Hier liegt ein Problem der Überwachungsbehörden; der Verwendungsbereich ist für den Ordnungshüter allein aus der Kennzeichnung am Schalldämpfer nicht ersichtlich. Es ist zulässig einen Austauschschalldämpfer (ausschließlich) bezüglich seines Geräuschverhaltens zu prüfen, zu genehmigen und zu kennzeichnen, auch wenn der Originalschalldämpfer einen Katalysator beinhaltet, der zu genehmigende Austauschschalldämpfer aber keinen Katalysator besitzt. Die EG-Typgenehmigung beinhaltet ja ausschließlich die Bewertung des Geräuschverhaltens.

Ein weiteres Problem entsteht durch den Anbau eines so typgeprüften Austauschschalldämpfer an Motorräder in Deutschland, die bereits in bestimmte Abgas-Emissionsklassen eingestuft worden sind und die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nur durch den Einsatz eines Katalysators gewährleist wird. Der Verordnungsgeber (Verkehrministerium, BMVBW) stellt klar, dass in diesem Fall durch die Montage des Austauschschalldämpfers, der lediglich die EG-Typgenehmigung bezüglich des Geräuschverhaltens besitzt, aber keinen (erforderlichen) Katalysator wie beim Originalschalldämpfer beinhaltet, die Betriebserlaubnis erlischt. (§ 19 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) über die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis)

Um die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis des Kraftrades nicht zu gefährden, bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für solche o. g. Austauschschalldämpfer folgendes Verfahren an: Das KBA kann (nationale) "Allgemeine Betriebserlaubnisse" (ABE´sen) erteilen, die - fußend auf der europäischen Typgenehmigung für das Geräuschverhalten - die abgasmindernde Wirkung eines solchen Austauschschalldämpfers auf der Grundlage der - wie beim Originalschalldämpfer - anzuwendenden Prüfungen gemäß der Richtlinie 70/220/EWG oder der ECE-Regelung R103 bestätigt, quasi eine ABE für einen Austauschkatalysator.

Die Lücke in der Kennzeichnung der Schalldämpferanlagen soll durch die in Brüssel z. Zt. diskutierten Vorschriften über Austauschkatalysatoren an Krafträdern, die in Kapitel 5 der Multirichtlinie (97/24/EG) eingearbeitet werden sollen, geschlossen werden. (Doppelkennzeichnung). Der Zeithorizont für eine solche Umsetzung in Brüssel ist nur schwer abschätzbar, sicherlich nicht vor Ende 2004.

SV-Markus wurde dieses am 14.09.04 so vom KBA mitgeteilt.

Quelle: SV-Markus

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 Benötige ich für meinen Zubehör-Kennzeichenhalter eine ABE?

StVZO §60
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Fahrzeugbrief auf Seite 6 (die schmale, eingeklappte Seite) - da müßte dann stehen "Betriebserlaubnis erteilt auf Grund Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht"
Für die Nummernschildhalterung braucht man keine ABE und diese muss auch nicht eingetragen werden.
Das Material ist nicht vorgeschrieben, aber es ist so zu wählen das es nicht abfallen, reißen, abbrechen usw. kann.

Die Richtlinie Spritzschutz gibt es nach EG Recht nicht mehr.

Motorräder mit EG Zulassung - im Allgemeinen ab Baujahr 1999 benötigen keinen Spritzschutz mehr.

Daraus ergibt sich jedoch bei einigen Haltern die Frage, ob man einen Spritzschutz bzw. eine Radabdeckung benötigt.

Hier gibt es im Moment eine Kollision von EG - und nationalem Recht. Laut EG-Recht muß nur eine Radabdeckung vorhanden sein - wie die jedoch aussehen muß, ist nirgendwo geregelt und nicht vorgeschrieben. Auch ohne Spritzschutz gilt ein Krad somit nach EG-Recht als verkehrssicher und vorschriftsgerecht.

Die deutschen Bundesländer sind jedoch hiermit nicht einverstanden und bestehen auf Beibehaltung der bisherigen nationalen Regelung (maximaler Abstand Radnabe - Unterkante Radabdeckung = 15 cm; Kennzeichenschilder gelten nicht als Radabdeckung), d.h. der Bundesrat ist nicht bereit, die EG-Vorschrift in nationales deutsches Recht zu übernehmen. Vielmehr ist von deutscher Seite aus ein Antrag in die EG eingebracht worden, das deutsche Maß für die gesamte EG zu übernehmen. Hierüber ist jedoch noch nicht entschieden, das wird wohl auch noch einige Zeit dauern. Ob die EG das übernehmen wird, ist sowieso die Frage.

Daher sieht es zur Zeit so aus:
Wessen Motorrad den Kraftfahrzeugbrief auf Grund einer Übereinstimmungserklärung mit EG-Recht bekommen hat (z.B. Importe aus Europa), kann sich nach dem EG-Recht richten, und benötigt KEINEN Spritzschutz. Wurde der Fahrzeugbrief jedoch aufgrund einer allgemeinen Betriebserlaubnis des KBA erteilt (und dann bei einem deutschen Händler als Neufahrzeug verkauft), muß sich der Halter nach dem nationalen deutschen Recht richten und muß das oben genannte Maß einhalten, und zwar bei Nichtbeachtung mit allen Konsequenzen (Anzeige, Punkte, Geldbuße). Welche Regelung für euer spezielles Motorrad gilt, steht auf Seite 6 des Fahrzeugbriefes (wenn hier kein Hinweis auf EG-Recht ist, gilt nationales Recht), oder kann beim Straßenverkehrsamt erfragt werden. Im Fahrzeugschein ist dieser Hinweis jedoch nicht eingetragen, daher wissen auch der TÜV und die Polizei bei Kontrollen nicht, was nun für Euch im Einzelfall gilt. Ich warne jedoch Neugierige, dann einfach zu behaupten, das Fahrzeug sei nach EG-Recht zugelassen; wenn bei einer (möglichen) Überprüfung beim SVA was anderes rauskommt, wird es wieder teuer. Daher können zwei völlig gleiche Motorräder nebeneinander stehen, eines darf ohne, das andere muß den Spritzschutz haben; alles nur abhängig davon, aufgrund welcher Vorschriften es zugelassen wurde. Schwer verständlich, aber nicht zu ändern. Erst nach Einigung mit der EG wird sich zeigen, welche Vorschrift in Zukunft in Deutschland gültig ist.

Inzwischen hat sich diese Problematik auch bei den TÜV-Prüfstellen und bei der Polizei rumgesprochen, und das wird heute schon sehr viel lockerer gesehen. Viele handeln da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, und deswegen kommt man heute auch problemlos mit gekürztem Spritzschutz durch.

Quelle: Theo aus dem Banditforum

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 Kann ich meine SV über das ECM selbst entdrosseln?

Wenn Deine SV über das ECM (Steuergerät) gedrosselt wurde, brauchst du nur das Kabel an Pin 25 (Mode Switch) am ECM durchtrennen. Nicht zu nah am ECM durchtrennen, damit bei Bedarf die SV ohne Probleme wieder gedrosselt werden kann.
Wie bei allen Arbeiten an der elektrischen Anlage der SV muss vorher die Batterie abgeklemmt werden, um einen Kurzschluss zu vermeiden.

Quelle: Gutso

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