Habe ich auch nichts dagegen .Trobiker64 hat geschrieben:Warum ? Das ist nicht notwendig, da Toleranzen über das Zulassungsrecht legitimiert sind.jubelroemer hat geschrieben:Der Grund meines Gesprächs war eigentlich die Anfrage auch eine Übersetzungsänderung (15/47 , -6,38%) eintragen zu lassen.
TÜV boykottieren - Shitstorm
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Das hatte ich gesucht, vielen Dank!Trobiker64 hat geschrieben:Das kannst du nachlesen in den EU-Richtlinien 95/1/EG, 97/24/EG Kap. 5 + 9
Und das ist einfach nur ein unqualifizierter Beitrag...Hasake hat geschrieben:Man kann seine Übersetzung aber auch einfach verändern wie man möchte, und dem Tüv-Prüfer mit Klage drohen wenns ihm auffällt.
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Wie viel denn ? Haste denn schon mal Messungen durchgeführt und vor allem wie hast du sie durchgeführt ? Ich erwarte diesmal eine qualifizierte Antwort von dir.Hasake hat geschrieben:Durch eine Änderung der Endübersetzung ändert sich auch unter anderem das Fahrgeräusch des Fahrzeugs.
Edit: Ach, da fällt mir noch eine Frage ein, wie sieht das denn mit den Geräuschwerten aus, wenn man eine längere Übersetzung verwendet ?
Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Lieber Trobiker, ich werde mich in keine Unsinnige Diskussion verstricken lassen darüber welches Recht im Geltungsbereich der StVZO gilt.
Du kannst gerne die Reifen und Übersetzungen fahren wie du magst.
Wenn man aber rumerzählt dass es legal sei beliebige Reifen oder Übersetzungen zu fahren dann ist das ziemlich daneben.
Jeder hat die Verantwortung für sein Motorrad.
Jeder sollte sich aber auch klar darüber sein was legal und was illegal ist.
Trobiker, du hast Recht, denn du bist sehr weise und ich werde dir ab jetzt immer Recht geben.
@alle anderen:
Wenn man legal fahren möchte sollte man sich über das geltende Recht informieren.
Foren sind dazu nur bedingt geeignet. Am besten das direkte Gespräch mit den Prüforganisationen suchen.
Gruß
Hasake
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Es ist ja nicht so dass der Trobiker hier einfach nur Behauptungen raushaut, sondern ziemlich genau begründet wieso/weshalb/warum manche Sachverhalte so sind. Dass der Paragraphendschungel ziemlich dicht ist und die Prüforganisationen und die Rennleitung selber nicht 100%ig durchblicken ist da auch kein Wunder. Selbst ein Jurastudium hilft da nicht unbedingt weiter, evtl. versteht man als Insider die Formulierungen aber besser.
Was bei dieser Diskussion aber schon "lustig" ist, dass das mit den Reifen und der Übersetzung alles so pöse illegal sein soll, aber dass bei den Dieseln mit getürkten Abgasanlagen alles i.O. ist. Das versteht doch keine Sau.
Was bei dieser Diskussion aber schon "lustig" ist, dass das mit den Reifen und der Übersetzung alles so pöse illegal sein soll, aber dass bei den Dieseln mit getürkten Abgasanlagen alles i.O. ist. Das versteht doch keine Sau.
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Danke, @jubelroemer
Jetzt mal eine Anmerkung zum Thema Übersetzungsänderung. Früher, als noch der §27 StVZO bis 03/2007 existierte, mussten Fahrzeugpapiere und aktueller Fahrzeugzustand übereinstimmen, sodass der Fahrzeughalter jede technische Änderung in den Papieren vermerkt haben musste. Dies war eine Pflicht des Fahrzeughalters. Also musste auch eine andere Übersetzung eingetragen werden. Heute existiert dieser Paragraph nicht mehr und wurde durch den §13 FZV abgelöst. Hier bezieht man sich nur noch auf ganz bestimmte Änderungen, die nicht im Rahmen der Typengenehmigung und/oder führerscheinabhängig sind und/oder steuerrechtliche Aspekte betreffen. Oder anders ausgedrückt, es muss nicht mehr alles ein-/ausgetragen werden. Erst wenn die Typengenehmigung/Betriebserlaubnis oder die v.g. Punkte betroffen sind. Eine Übersetzungsänderung und deren Genehmigung ist also vom Zulassungsrecht und den dort zugestandenen Toleranzen abhängig.
Eine andre Antwort habe ich von dir auch nicht erwartet. Vor allem dann, wenn man von diesem Thema keine Ahnung hat und hier nur rumprollen will. Von daher ist eine Diskussion mit dir folgerichtig unsinnig. Du brauchst mir auch nicht zu erklären was illegal ist oder nicht. Jedenfalls betreue ich schon seit fast 29 Jahren Prüf- und Zulassungsverfahren und weiß wie Vorschriften auszulegen sind. Beim Thema Reifen ist übrigens das BMVI, nach einer Anfrage von mir, auch auf meiner Linie und jetzt ? Von daher kann ich dir nur empfehlen mal nach dem nuhrschen Grundsatz zu verfahren: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre....halten." Aber es steht dir hier natürlich frei mit harten Fakten zu argumentieren, nur..., da wird mal wieder nichts kommen. Daher empfehle ich dir lies und lerne.Hasake hat geschrieben:Lieber Trobiker, ich werde mich in keine Unsinnige Diskussion verstricken lassen darüber welches Recht im Geltungsbereich der StVZO gilt.
Vor allem wird die Angelegenheit für Krafträder mit Erstzulassung 2016 nicht einfacher. Viele EU-Richtlinien sind teilweise oder ganz aufgehoben worden und durch EU-Verordnungen wie z.B. 168/2013 und 44/2014 ersetzt worden. Da kann man langsam wirklich den Überblick verlieren, obwohl sich inhaltlich viele Vorschriften nicht verändert haben. Bei Reifen wurde halt durch Einführung der Bauartgenehmigungspflicht 1998 nach 22a StVZO, das Bauteil Reifen teilweise aus der Fahrzeuggenehmigung herausgelöst, wie bei allen anderen bauartgenehmigten Teilen auch. Das macht den Umgang mit anderen Reifengrößen dann halt kompliziert. Aber auch dazu gibt es eine deutliche Stellungnahme bzw. rechtliche Bewertung des BMVBS (Vorgängerbehörde des BMVI) von 2008 und des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur ) von 2016 (Quelle ADAC).jubelroemer hat geschrieben:Dass der Paragraphendschungel ziemlich dicht ist und die Prüforganisationen und die Rennleitung selber nicht 100%ig durchblicken ist da auch kein Wunder.
Jetzt mal eine Anmerkung zum Thema Übersetzungsänderung. Früher, als noch der §27 StVZO bis 03/2007 existierte, mussten Fahrzeugpapiere und aktueller Fahrzeugzustand übereinstimmen, sodass der Fahrzeughalter jede technische Änderung in den Papieren vermerkt haben musste. Dies war eine Pflicht des Fahrzeughalters. Also musste auch eine andere Übersetzung eingetragen werden. Heute existiert dieser Paragraph nicht mehr und wurde durch den §13 FZV abgelöst. Hier bezieht man sich nur noch auf ganz bestimmte Änderungen, die nicht im Rahmen der Typengenehmigung und/oder führerscheinabhängig sind und/oder steuerrechtliche Aspekte betreffen. Oder anders ausgedrückt, es muss nicht mehr alles ein-/ausgetragen werden. Erst wenn die Typengenehmigung/Betriebserlaubnis oder die v.g. Punkte betroffen sind. Eine Übersetzungsänderung und deren Genehmigung ist also vom Zulassungsrecht und den dort zugestandenen Toleranzen abhängig.
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Anscheinend steht in der neuen MOTORRAD etwas über das Ignorieren der Reifenfreigaben vom TÜV drin .
https://de.mynetmoto.com/news.cfm/739-m ... %9Fen.html
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Da die Herrschaften gesetzliche Vorschriften aus Einnahmegründen scheinbar nicht interessieren, wird es mal Zeit, dass sich auch mal Gerichte damit beschäftigen. Genau genommen, brauche ich noch nicht einmal diese Freigaben für alle Genehmigungsarten. Und auch dies hatte schon das Bundesverkehrsministerium festgestellt. Es ist gut, dass sich langsam auf breiter Front Widerstand aufbaut.
Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
TÜV boykottiere ich schon lange. Unfähig, uneinsichtig, hochnäsig.
Nur noch zur DEKRA. In Bamberg gibts zum Glück die Wahl
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Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Ich empfehle KÜS, die sind nicht nur recht freundlich (wollen ja auch den großen Konkurrenz machen)
sondern auch etwas preiswerter - die Ersparnis kann dann etwa so angelegt werden.
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Die Linke zum Gruß - Waldru
Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Unser TÜV war vorher KÜS. Der Kittel ist der gleiche geblieben - kompetent und fair wie vorher auch schon.
Gruß, Mattis
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Da die TÜV-Station in der Nähe meiner Arbeit zu gemacht hat, war ich die letzten Male bei GTÜ. War auch problemlos, allerdings sind die sogar geringfügig teurer als der TÜV. Probleme gab es bisher bei weder noch. Allerdings ist das Thema, dass der TÜV Reifenfreigaben nicht akzeptieren will, ja auch recht neu.
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Das Thema betrifft nicht nur den TÜV sondern alle Prüforganisationen. Vor allem würde mich mal interessieren, auf welche Anweisung hin dies geschieht.
Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Ich finde es auf jeden Fall eine Frechheit, dass die HU bei jedem Mal 3-5€ teurer wird.
Gruß, Mattis
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Re: TÜV boykottieren - Shitstorm
Wenn ich es richtig verstanden habe, betrifft die Thematik Freigaben für von der Serie abweichende Reifenformate?!
Das betrifft bei mir also die SV und die SP-1. Mit der SP-1 war ich Ende April zur HU, mit der SV weis ich es gerade nicht. Irgendwann letztes Jahr.
Das betrifft bei mir also die SV und die SP-1. Mit der SP-1 war ich Ende April zur HU, mit der SV weis ich es gerade nicht. Irgendwann letztes Jahr.