Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versicherung
- Streifenkarl
- SV-Rider
- Beiträge: 79
- Registriert: 08.06.2016 17:41
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Ich hab noch zwei Links hier für euch:
https://www.dieversicherer.de/versicher ... erung-3588
https://kfz-versicherungen.com/kaskover ... ersichert/
Das klingt mir eher danach, als dass in so einem Fall die Haftpflichtversicherung zahlen würde. Bei "grob Fahrlässig" ist hier von überfahren von roten Ampeln die rede, und selbst da zahlt die Kaskoversicherung den Schaden noch zur Hälfte...
Das lasst darauf schließen, dass im Fall mit dem Mercedes - Außenspiegel die Versicherung wohl zahlen würde, nachdem die Rechtslage zumindest nicht 100% eindeutig ist und die Schadenssumme eine Lappalie.
Interessieren würde mich nach wie vor ein konkreter Fall...
LG
https://www.dieversicherer.de/versicher ... erung-3588
https://kfz-versicherungen.com/kaskover ... ersichert/
Das klingt mir eher danach, als dass in so einem Fall die Haftpflichtversicherung zahlen würde. Bei "grob Fahrlässig" ist hier von überfahren von roten Ampeln die rede, und selbst da zahlt die Kaskoversicherung den Schaden noch zur Hälfte...
Das lasst darauf schließen, dass im Fall mit dem Mercedes - Außenspiegel die Versicherung wohl zahlen würde, nachdem die Rechtslage zumindest nicht 100% eindeutig ist und die Schadenssumme eine Lappalie.
Interessieren würde mich nach wie vor ein konkreter Fall...
LG
-
- SV-Rider
- Beiträge: 780
- Registriert: 22.09.2014 10:56
- Wohnort: Krefeld
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Karl:
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer den Schaden den der Unfallverursacher angerichtet hat.
Andernfalls bräuchte man keine HaftPFLICHTversicherung.
Die holen sich bei grober Fahrlässigkeit Kohle zurück. Sauf, kein Lappen oder Flitzengeh-Unfall und es werden je Verstoß bis zu 5.000€ (glaube ich)
vom Verursacher eingefordert.
Also besoffen / bekifft ohne Lappen und dann nach dem Unfall abgehauen -> 15.000€ Regress.
In der Vollkasko gibt es Ausschlüsse. Rote Ampel kann da leistungsfrei machen.
Also der Verursacher bekommt nix von der VK und bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer den Schaden den der Unfallverursacher angerichtet hat.
Andernfalls bräuchte man keine HaftPFLICHTversicherung.
Die holen sich bei grober Fahrlässigkeit Kohle zurück. Sauf, kein Lappen oder Flitzengeh-Unfall und es werden je Verstoß bis zu 5.000€ (glaube ich)
vom Verursacher eingefordert.
Also besoffen / bekifft ohne Lappen und dann nach dem Unfall abgehauen -> 15.000€ Regress.
In der Vollkasko gibt es Ausschlüsse. Rote Ampel kann da leistungsfrei machen.
Also der Verursacher bekommt nix von der VK und bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Lack oben, Gummi unten.
- Streifenkarl
- SV-Rider
- Beiträge: 79
- Registriert: 08.06.2016 17:41
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
@Thorsten:
Klar, da hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Dass der Schaden des Unfallgegners bezahlt wird, ist klar. Die Frage ist eben, ob das in meinem Fall schon eine grobe Fahrlässigkeit ist, oder nicht.
Grüße,
Klar, da hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Dass der Schaden des Unfallgegners bezahlt wird, ist klar. Die Frage ist eben, ob das in meinem Fall schon eine grobe Fahrlässigkeit ist, oder nicht.
Grüße,
-
- SV-Rider
- Beiträge: 115
- Registriert: 28.07.2017 15:18
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Ich bleibe dabei, es ist verboten:
Das hängt vor allem mit dem Verbot, rechts zu überholen zusammen.
Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb man als Motorradfahrer rechtlich unproblematisch ja nur auf der ganz linken Spur fahren dürfte (im Staufall).
Dem steht dann allerdings die weitere Regel entgegen, beim Überholen einen Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen von 1 Meter zu jeder Seite einzuhalten. Demnach ist auch das Linksüberholen im Stau für Motorradfahrer quasi ein Ding der Unmöglichkeit (das linke Fahrzeug ist ja so nah an der Leitplanke, da ist mit Sicherheit kein Meter Platz).
Motorradfahrern, die das Überholverbot missachten, drohen mittlerweile echt hohe Strafen. Beispielsweise kostet das Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro – und einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu.
Das hängt vor allem mit dem Verbot, rechts zu überholen zusammen.
Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb man als Motorradfahrer rechtlich unproblematisch ja nur auf der ganz linken Spur fahren dürfte (im Staufall).
Dem steht dann allerdings die weitere Regel entgegen, beim Überholen einen Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen von 1 Meter zu jeder Seite einzuhalten. Demnach ist auch das Linksüberholen im Stau für Motorradfahrer quasi ein Ding der Unmöglichkeit (das linke Fahrzeug ist ja so nah an der Leitplanke, da ist mit Sicherheit kein Meter Platz).
Motorradfahrern, die das Überholverbot missachten, drohen mittlerweile echt hohe Strafen. Beispielsweise kostet das Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro – und einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu.
Nur ein Ochse vergisst, das er auch einmal ein Kalb war.
- Pat SP-1
- SV-Rider
- Beiträge: 11315
- Registriert: 20.07.2015 21:06
- Wohnort: Schwäbischer Wald
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Das stimmt nicht:FledNanders hat geschrieben: Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb man als Motorradfahrer rechtlich unproblematisch ja nur auf der ganz linken Spur fahren dürfte (im Staufall).
STVO § 7:
(2): Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Darauf hat Trobiker übrigens schon in Beitrag #4 hingewiesen (er hat den Paragrafen genannt und da ich schon häufiger die Erfahrung gemacht habe, dass hier anscheinend niemand mal einen Paragrafen lesen möchte, habe ich auch den Inhalt in #5 und #8 genannt).
Es bleibt die Thematik mit dem ungenügenden Seitenabstand.
Zuletzt geändert von Pat SP-1 am 12.04.2018 11:14, insgesamt 5-mal geändert.
- Black-Rider
- SV-Rider
- Beiträge: 191
- Registriert: 07.08.2016 11:54
- Wohnort: Lkr. FFB
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Gibts denn hier überhaupt jemanden, der beim Durchschlängeln von der Polizei aufgehalten wurde?
Oben bleiben
-
- SV-Rider
- Beiträge: 780
- Registriert: 22.09.2014 10:56
- Wohnort: Krefeld
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Was willst Du aus der Antwort schließen?Black-Rider hat geschrieben:Gibts denn hier überhaupt jemanden, der beim Durchschlängeln von der Polizei aufgehalten wurde?
Das die Gefahr erwischt zu werden geringer ist, als wg. einer Krawalltüte rausgezogen zu werden?
Der Scheiß ist verboten (auf der Autobahn / außerhalb auf zweispurigen Straße, wg. Rettungsgasse), also haltet euch am besten dran, sonst hat die Saison nachher plötzlich mal Zwangspause.
Wenn Du das anders beurteilst, kannst Du auch auf den Lappen , denn wie oft bist Du schon angehalten worden?
Ich in 33 Jahren mit Dose und Moped fünf Mal.
Zweimal kam ich ohne Führerschein in die Kontrolle und ohne Ausweisbestätigung wieder raus.
Bleiben drei in 33 Jahren.
Lack oben, Gummi unten.
- Black-Rider
- SV-Rider
- Beiträge: 191
- Registriert: 07.08.2016 11:54
- Wohnort: Lkr. FFB
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Aus der Anwort würde ich schließen, mit welcher Strafe das ganze dann tatsächlich geendet hat.
Wer wann wie oft angehalten wurde ist mir relativ schnuppe, das ist nicht das Thema. Aber wenn hier jemand schreibt, dass er sich schon an einer Streife vorbeigemogelt hat, gibt das schon zu denken. Mir jedenfalls.
Wer wann wie oft angehalten wurde ist mir relativ schnuppe, das ist nicht das Thema. Aber wenn hier jemand schreibt, dass er sich schon an einer Streife vorbeigemogelt hat, gibt das schon zu denken. Mir jedenfalls.
Oben bleiben
- Pat SP-1
- SV-Rider
- Beiträge: 11315
- Registriert: 20.07.2015 21:06
- Wohnort: Schwäbischer Wald
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Eine Owi und eine Straftat sind schon 2 sehr verschiedene Dinge. Und es gibt auch gute Gründe, warum das eine eine Owi (die sogar meist nicht verfolgt wird) ist und das andere eine Straftat.Thorsten_Köhler hat geschrieben:Was willst Du aus der Antwort schließen?Black-Rider hat geschrieben:Gibts denn hier überhaupt jemanden, der beim Durchschlängeln von der Polizei aufgehalten wurde?
Das die Gefahr erwischt zu werden geringer ist, als wg. einer Krawalltüte rausgezogen zu werden?
Der Scheiß ist verboten (auf der Autobahn / außerhalb auf zweispurigen Straße, wg. Rettungsgasse), also haltet euch am besten dran, sonst hat die Saison nachher plötzlich mal Zwangspause.
Wenn Du das anders beurteilst, kannst Du auch auf den Lappen , denn wie oft bist Du schon angehalten worden?
Ich in 33 Jahren mit Dose und Moped fünf Mal.
Zweimal kam ich ohne Führerschein in die Kontrolle und ohne Ausweisbestätigung wieder raus.
Bleiben drei in 33 Jahren.
Oder siehst Du auch auf einer freien Autobahn 20 km/h zu schnell fahren und besoffen fahren als vergleichbar an?
-
- SV-Rider
- Beiträge: 115
- Registriert: 28.07.2017 15:18
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
In STVO §7 geht´s m.M.n. darum, dass die Fahrzeugkolone auf der rechten Seite weiterfahren darf - unter Beachtung (2a) - wenn sich der fließende Verkehr auf der linken Fahrspur bspw. durch eine Baustelle mit Einfädelung auf die rechte/mittlere Spur zurück staut. Dann kann nicht plötzlich jeder, der rechts fährt bremsen, nur damit er nicht schneller als der links neben ihm fahrende ist.Pat SP-1 hat geschrieben:Das stimmt nicht:FledNanders hat geschrieben: Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb man als Motorradfahrer rechtlich unproblematisch ja nur auf der ganz linken Spur fahren dürfte (im Staufall).
STVO § 7:
(2): Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Darauf hat Trobiker übrigens schon in Beitrag #4 hingewiesen (er hat den Paragrafen genannt und da ich schon häufiger die Erfahrung gemacht habe, dass hier anscheinend niemand mal einen Paragrafen lesen möchte, habe ich auch den Inhalt in #5 und #8 genannt).
Es bleibt die Thematik mit dem ungenügenden Seitenabstand.
Damit ist die Situation gemeint, dass sich die Schlangen aneinander vorbeischieben.
Zwischen Fahrstreifen darf auch nicht gefahren werden – der Motorradfahrer würde sonst etwa bei einer zweispurigen Autobahn einen dritten Fahrstreifen schaffen, was nicht erlaubt ist.
Auch beim Einfädeln auf die Autobahn darf ich auf dem Beschleunigungsstreifen den links fahrenden überholen...
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge – und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. April 1990; AZ: 5 Ss (OWi) 151/90 – (OWi) 77/90).
Aus meiner Sicht ist es aber etwas anderes, wenn ich mich als Motorradfahrer im Stau durch zwei stehende Autoschlangen durchschlängle und den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, wozu ich aber lt. StVo verpflichtet bin.
Das Landesgericht Tübingen erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeugkolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte. Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin – doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10. Dezember 2013; AZ: 5 O 80/13).
Nur ein Ochse vergisst, das er auch einmal ein Kalb war.
- Pat SP-1
- SV-Rider
- Beiträge: 11315
- Registriert: 20.07.2015 21:06
- Wohnort: Schwäbischer Wald
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Völlig richtig. Aber auch wenn ich mich zum x-ten Mal wiederhole, folgt daraus auch, dass das Vorbeischlängeln im Stau eben kein unerlaubtes Rechtsüberholen ist sondern das Problem eher bei den anderen von Dir angesprochen Punkten, nämlich dem nicht vorhandenen eigenen Fahrstreifen bzw. zu geringem seitlichen Abstand beim Überholen liegt.FledNanders hat geschrieben:In STVO §7 geht´s m.M.n. darum, dass die Fahrzeugkolone auf der rechten Seite weiterfahren darf - unter Beachtung (2a) - wenn sich der fließende Verkehr auf der linken Fahrspur bspw. durch eine Baustelle mit Einfädelung auf die rechte/mittlere Spur zurück staut. Dann kann nicht plötzlich jeder, der rechts fährt bremsen, nur damit er nicht schneller als der links neben ihm fahrende ist.
Damit ist die Situation gemeint, dass sich die Schlangen aneinander vorbeischieben.
Zuletzt geändert von Pat SP-1 am 12.04.2018 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
-
- SV-Rider
- Beiträge: 115
- Registriert: 28.07.2017 15:18
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Und das wird wohl auch weiterhin so gesehen (solange der Gesetzgeber nichts anderes beschließt).FledNanders hat geschrieben:Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. April 1990; AZ: 5 Ss (OWi) 151/90 – (OWi) 77/90).
Nur ein Ochse vergisst, das er auch einmal ein Kalb war.
- Pat SP-1
- SV-Rider
- Beiträge: 11315
- Registriert: 20.07.2015 21:06
- Wohnort: Schwäbischer Wald
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Kann sein. Allerdings könnte es auch durchaus sein, dass entsprechende Passagen der STVO vor knapp 30 Jahren noch anders lauteten. Das weis ich jetzt nicht.FledNanders hat geschrieben:Und das wird wohl auch weiterhin so gesehen (solange der Gesetzgeber nichts anderes beschließt).FledNanders hat geschrieben:Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. April 1990; AZ: 5 Ss (OWi) 151/90 – (OWi) 77/90).
Davon abgesehen kann sich auch die Rechtsprechung durchaus ändern. Die Auslegung des Rechtsfahrgebots hat sich ja auch geändert. Das heutzutage (zu recht) propagierte Ausholen vor Rechtskurven (auf der eigenen Spur) galt damals auch noch als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Dabei lautet §2 (2) StVO auch heute noch: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist es also auch heutzutage noch nicht zulässig. Wenn ich das, was die jüngeren Fahrer hier so schreiben, richtig interpretiere, wird es aber sogar in Fahrschulen gelehrt. Zumindest aber in jedem Fahrsicherheitsraining für Motorradfahrer.
Einfach nur mal als Beispiel dafür, dass ein 30 Jahre altes Gerichtsurteil nichts in Stein gemeißeltes ist. Wie die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema Durchschlängeln aussieht weis ich allerdings genausowenig wie Du. Was ich allerdings weis, ist, dass es -zumindest solange es zu keinem Unfall kommt- von der Polizei meist toleriert wird (den Satz "Mal geschwind vorbeischlängeln wird ja toleriert." hat ein Polizist mir gegenüber auch schon gesagt.).
-
- SV-Rider
- Beiträge: 115
- Registriert: 28.07.2017 15:18
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
Mir wäre das alles zu heiß, als dass ich es drauf ankommen lassen wollte, wenn es vermeidbar ist.
Davon mal abgesehen bin ich mit meiner SV650 kaum auf Autobahnen unterwegs, da nehme ich eher das Auto - und damit hat sich das Thema ja dann eh erledigt - schon mangels ausreichendem Sicherheitsabstand
Davon mal abgesehen bin ich mit meiner SV650 kaum auf Autobahnen unterwegs, da nehme ich eher das Auto - und damit hat sich das Thema ja dann eh erledigt - schon mangels ausreichendem Sicherheitsabstand
Nur ein Ochse vergisst, das er auch einmal ein Kalb war.
-
- SV-Rider
- Beiträge: 813
- Registriert: 25.12.2017 16:32
- SVrider:
Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche
1. Schneller zu fahren als lt. STVO bzw. der örtlich angegebenen Geschwindigkeiten ist auch nicht erlaubt = ist verboten ... und trotzdem tut es der eine oder andereThorsten_Köhler hat geschrieben: Der Scheiß ist verboten (auf der Autobahn / außerhalb auf zweispurigen Straße, wg. Rettungsgasse), also haltet euch am besten dran, sonst hat die Saison nachher plötzlich mal Zwangspause.
2. verstehe ich die Frage nicht .... ist nicht eines der Gebote der Motorradfahrer, die BAB wo es nur geht zu vermeiden???
Morgen ist heute schon Gestern....
Wer Schreibfehler findet, darf sie gern behalten...
Wer Schreibfehler findet, darf sie gern behalten...