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Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 15:53
von Alex_01
Hi zusammen,

wie so viele andere zuvor habe auch ich an meiner neuen SV einen kurzen Kennzeichenhalter montiert. Allerdings fehlen mir dadurch nun die Rückstrahler, welche am Original-Kennzeichenhalter montiert sind.
Wie verhält es sich da mit TÜV und Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz?
Gibt es Rückstrahler zum nachrüsten? Z.B. auf den Gabelholmen?

Gruß,
Alex

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 16:07
von Kolbenrückholfeder
Den Rückstrahler ist vorgeschrieben, hemmt jedoch m.W. nicht den Versicherungsschutz.
https://www.louis.de/produkte/motorrad- ... rahler/416

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 17:00
von Alex_M
Hab auch keinen dran, ich verlier den komischerweise dauernd :) Angel. Den TÜV hat das noch nie gestört, wäre aber auch nur ein geringer Mangel. Bei Kontrollen der Ordnungshüter ist es ähnlich, manchen ist es egal und andere geben dir ne Mängelkarte.

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 18:03
von Kolbenrückholfeder
@ Alex_01: Ich würde auf jeden Fall so ein Teil anbauen.
Fährt dir jemand bei Dunkelheit in den Hintern da dein Rücklicht ausgefallen ist, interessiert sich die Versicherung des Gegners bei entsprechender Schadenshöhe (Personen) mit als erste Amtshandlung für die aktive und passive Beleuchtungseinrichtung deines Fahrzeugs .......
Die Idee mit dem "muss mir heute abgefallen sein" zieht dann auch nicht mehr so richtig. Da gibt es Mittel und Wege das zu widerlegen.

Beim Tüv und Polizei ist das relativ unkritisch.

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 18:11
von janaldo
Ich hab so einen, ist zugelassen und fällt kaum auf.
Mir wäre es auch nicht wert, wegen sowas auch nur eine Sekunde zu diskutieren.
https://www.polo-motorrad.de/de/stretta ... alter.html

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 18:57
von motus
Alex_M hat geschrieben:Hab auch keinen dran, ich verlier den komischerweise dauernd :) Angel. Den TÜV hat das noch nie gestört, wäre aber auch nur ein geringer Mangel. Bei Kontrollen der Ordnungshüter ist es ähnlich, manchen ist es egal und andere geben dir ne Mängelkarte.
Bitte keine falschen Aussagen verbreiten. Ein fehlender Rückstrahler ist definitiv ein erheblicher Mangel. Wurde erst in einer der letzten Motorrad News Ausgaben behandelt. Ohne gibt's keine Plakette, zumindest nicht bei korrekter Prüfung

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Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 20:35
von IMSword
Soweit wurde alles gesagt!

Warum allerdings man sich nen 'Rückstrahler' auf die Gabelholme pappen will Schnall Ich nicht.

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 20:47
von SV HP8
Genau so, hatte beim tüv auch schon das Problem ohne Rückstrahler keine Plakette.
Also einen schönen kleinen unauffälligen kaufen und dran damit.

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 14.03.2018 21:01
von Alex_M
Ok, wieder was gelernt. Das es inzwischen ein erheblicher Mangel ist, war mir nicht bekannt. Vor Jahren hab ich das beim Auto als geringen Mangel vermerkt bekommen. Da hatte ich sie schlicht vergessen, nach dem ändern auf schwarze Leuchten.

Mit der Unfallgeschichte ist natürlich auch richtig. Da denkt man (vielleicht auch nur ich) bei Umbauten der Optik, recht selten dran.

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 15.03.2018 7:29
von Alex_01
IMSword hat geschrieben:Soweit wurde alles gesagt!

Warum allerdings man sich nen 'Rückstrahler' auf die Gabelholme pappen will Schnall Ich nicht.
Es geht mir um die beiden gelben Reflektoren an den Seiten, nicht der nach hinten gerichtete. Da hab ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt, sind ja alle drei am Kennzeichenhalter montiert :oops:

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 15.03.2018 7:59
von Kolbenrückholfeder
Wenn mich nicht alles täuscht, sind mit EURO4 die seitlichen Rückstrahler gekommen. Ob die zwingend hinten am Kennzeichen sitzen müssen kann ich mir nicht vorstellen. - Mal etwas genauer recherchieren.

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 087:DE:PDF
EURO4 hat geschrieben:2.5.13. „Rückstrahler“: eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch
Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahl­
ten Fahrzeug angebracht ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe dieser Lichtquelle befindet;
im Sinne dieser Regelung gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler;
Seite 20: Hintere Rückstrahler 6.8

Seite22: Seitliche Rückstrahler 6.12

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 15.03.2018 9:07
von IMSword
Aahh jetzt ja!

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 15.03.2018 10:53
von Trobiker64
Hat das Rücklicht überhaupt einen Reflektor (Katzenauge) im Rücklicht integriert ? Ansonsten gilt die Richtlinie 2002/24/EG mit der Baugruppenrichtlinie 93/92/EWG http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 92&from=DE sowie mit der EU-Verordnung 168/2013 https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=DE (Ergänzung diverser Vorschriften, wie z.B. ABS oder Euro 4 für neuere Fahrzeuge). Es könnte sein, das es 1. kein Katzenauge im Rücklicht gibt oder 2. die Sichtwinkel nicht eingehalten werden und somit zwei seitliche Reflektoren notwendig macht ? Da sollte man mal nachhaken, denn normalerweise reicht ein Reflektor mittig aus.

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 15.03.2018 13:56
von Gelöschter Benutzer 25343
Ich habe beim Triumphhändler anklebbare Reflektoren (T2700332, Reflector Amber Oval) für die Gabel gekauft (hatte in einen anderen Thread Mitglied "ELA675" schon mal gepostet). Die haben auf der Rückseite einen "leichten Radius", so dass man sie schön ankleben kann. Siehe Bild:
20180206_115403.jpg

Re: Rückstrahler - TÜV - Betriebserlaubnis

Verfasst: 15.03.2018 14:49
von Dieter
schteffe hat geschrieben:
Der Dateianhang 20180206_115403.jpg existiert nicht mehr.
Gefällt mir sehr gut.

etwas offtopic:

kleine Anekdote: bei der CB 250N die ich in der Galerie gepostet hatte waren anno 1980 auch seitliche Reflektoren dran an der SW-Halterung die per Ausnahmegenemigung in den Papieren standen.

Damals durfte man nicht mit, heute nicht ohne :( idiot

http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.p ... &start=365
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