von 60er auf 70er umsteigen
Re: von 60er auf 70er umsteigen
Meine Knubbel hab ich vom TÜV prüfen und abnehmen lassen.
Habe nur noch die Reifengröße zu beachten, Markenbindung hab ich keine mehr.
Ob 60ger oder 70ger ..... ich fahre alles.
Wenn die mich mal mit dem Bike irgendwo lasern und anhalten bzw erwischen, dann wäre ein nicht eingetragener 70ger Querschnitt mein kleinstes Problem !
Habe nur noch die Reifengröße zu beachten, Markenbindung hab ich keine mehr.
Ob 60ger oder 70ger ..... ich fahre alles.
Wenn die mich mal mit dem Bike irgendwo lasern und anhalten bzw erwischen, dann wäre ein nicht eingetragener 70ger Querschnitt mein kleinstes Problem !
Gruß Loki
Du sehnst dich nach Nervenkitzel ....
Liebst das Risiko ?
Dann lasse mich dein Auto einparken ! :D
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Nichts für ungut: Aber ab und zu hilft es einen zweiten Blick zu riskieren... Die Kantegabel ist zwar wohl kaum wesentlich besser aber ein bisserl was geht. Und meine Wortwahl war auch etwas zurückhaltender in Bezug auf Eigendämpfung.loki_0815 hat geschrieben:Eigendämpfung .... hmmmm ... und das bei der unterdämpften Knubbelgabel ! JA SICHER !!! :rofl
Nicht dass ich darauf erpicht wäre, aber ab und an solltest auch du einen zweiten Blick riskieren. Prost
God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.
Reinhold Niebuhr
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Mach ich .... wenn es sich lohnt !
Gruß Loki
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Deine Meinung ist also, ich bräuchte gar nicht zu wissen, was in der STVO drin stünde und solle mich darauf verlassen, was andere ihrer Meinung nach wissen bzw. sich von dritten und vierten dazu haben sagen lassen?loki_0815 hat geschrieben:Frage mein Lieber ..... fährst du STVO konform ?
Die gesamte Diskussion ist müßig. Ich bringe es noch einmal auf den Punkt:
Alles was ich will, ist meine Informationen aus erster Hand beziehen. Nicht glauben, wissen.
Das hat nichts damit zu tun, ob und inwieweit ich es auch befolge.
R.I.P. 01.04.1959 - 01.08.2015
Re: von 60er auf 70er umsteigen
Nein es ist nicht meine Meinung, aber es ist ja mehr oder weniger egal wenn man sich eh nicht daran hält.
Wenn man bei erlaubten 70km/h 150 fährt und bei Überholverbot dennoch überholt ist es auch vollends wurscht ob der 70ger eingetragen ist oder nicht.
Es ist durchaus kein Nachteil zu wissen was man darf und was nicht bzw die Lücken kennt, aber sich wegen einem 60ger oder 70ger Reifen die Köpfe heiß zu diskutieren ist ebenfalls müßig, denn eine Gladius hat auf der selben Felgengröße wie die SV einen 70ger drauf .... auch die ABS Gladius.
Wenn man bei erlaubten 70km/h 150 fährt und bei Überholverbot dennoch überholt ist es auch vollends wurscht ob der 70ger eingetragen ist oder nicht.
Es ist durchaus kein Nachteil zu wissen was man darf und was nicht bzw die Lücken kennt, aber sich wegen einem 60ger oder 70ger Reifen die Köpfe heiß zu diskutieren ist ebenfalls müßig, denn eine Gladius hat auf der selben Felgengröße wie die SV einen 70ger drauf .... auch die ABS Gladius.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Eine durchaus nachvollziehbare Einstellung. Wenn man allerdings selbst nicht vom Fach ist, bleibt einem nur übrig, Meinungen von Experten ein zu holen und/oder sich selbst kundig zu machen . Und da ist die erste Quelle ein vorhandenes Vorschriftenwerk. Für Motorräder ab 2002 ist das die EU-Richtlinie 2002/24/EG mit den entsprechenden Querverweisen im Anhang I zu weiteren Vorschriften in den entsprechenden technischen Baugruppen. Für die Bremse ist das die Richtlinie 93/14/EWG als auch die StVZO und FZV. Also was für ein Wissen brauchst du noch? Ich kann die weitere Diskussion nicht nachvollziehen. Es ist alles erklärt worden.McBain hat geschrieben:Alles was ich will, ist meine Informationen aus erster Hand beziehen. Nicht glauben, wissen.
Re: von 60er auf 70er umsteigen
70er nur mit Freigabe vom Hersteller oder allgemein beim Tüv eintragen lassen.McBain hat geschrieben: Die gesamte Diskussion ist müßig. Ich bringe es noch einmal auf den Punkt:
Alles was ich will, ist meine Informationen aus erster Hand beziehen. Nicht glauben, wissen.
Das hat nichts damit zu tun, ob und inwieweit ich es auch befolge.
Wurde letzte Woche wurde ich auch von der Rennkontrolle raus geholt - 70er Reifen ist drauf - Angel GT.
Freigabe für meinen guten Reifen gezeigt.. das wars.
Tut das Not, dass das Moped sooo laut is?!
Und denk' immer an die Mahnung: Mit'm Öl nich sparsam sein!
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- Trobiker64
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Im Zweifel selbst testen, wenn die ABS-Anzeige erlischt beim Anfahren, ist alles gut. Was anderes können TÜV und Rennleitung auch nicht kontrollieren.
Re: von 60er auf 70er umsteigen
Bei mir war zum derzeitigen Stand keine Freigabe seitens Michelin für den Road 4 rausgegeben.janaldo hat geschrieben:Dann schick doch mal die Freigabe für die SA hinterher und schau was sie dazu sagen.
Mit einen gewissen Risiko Reifen montieren lassen, eigene Probefahrt mit Berücksichtigung ob der Fender genug platz beim Fahren ,bremsen hat, funktioniert das ABS,Tachoabweichung per GPS verglichen und anschließend beim TÜV vorgefahren.
Meine Probefahrt war definitiv aussagekräftiger als der kurze Blick vom Tüver auf den Fender. Letzten endes bereue ich den Wechsel nicht,die Kippligkeit ist gemildert und das Geradeausfahren stabiler und das ABS funktioniert. Ich fahre allerdings die SA tiefergelegt und die Gabel durchgesteckt!
Suche nicht andere, sondern dich selbst zu übertreffen.
Holger Aue:"Alles was wir ohne Hingabe tun hat keine Bedeutung"
2002-2009 SV650S,K2 über 70.000 spaßige Kilometer
ab 2009 SV650SA,K7
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Hab grad mal auf die Metzeler-Seite geguckt wegen dem Roadtec 01.
Dabei habe ich gesehen, dass die "SV650 (all versions) WVBY" Reifenfreigabe für 120/70 keinen Einschränkungsvermerk mehr enthält
Ist die aktuelle Nr. 24100 / 24.
Die Nr. 24100 / 18 enthielt noch den Vermerk "nicht zulässig für ABS Fahrzeuge".
Und nein, ich werde garantiert nicht nachfragen, warum. Wir wissen ja, dass das nicht gut ist
Ich glaube, ich steige wieder auf 120/70 um. Mit 120/60 komme ich (vor allem mit meiner aufgepolsterten Sitzbank) nicht zurecht. Fühlt sich von der Balance an, als ob man auf einem Pogo-Stock steht
Dabei habe ich gesehen, dass die "SV650 (all versions) WVBY" Reifenfreigabe für 120/70 keinen Einschränkungsvermerk mehr enthält
Ist die aktuelle Nr. 24100 / 24.
Die Nr. 24100 / 18 enthielt noch den Vermerk "nicht zulässig für ABS Fahrzeuge".
Und nein, ich werde garantiert nicht nachfragen, warum. Wir wissen ja, dass das nicht gut ist
Ich glaube, ich steige wieder auf 120/70 um. Mit 120/60 komme ich (vor allem mit meiner aufgepolsterten Sitzbank) nicht zurecht. Fühlt sich von der Balance an, als ob man auf einem Pogo-Stock steht
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Hätte mich auch gewundert, dass die wenigen Prozent Umfangserweiterung das ABS negativ beeinflusst hätten. Habe bei der 6,5er Bandit mit einem 170er hinten ebenfalls keine Probleme mit dem ABS.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Das ist aber schon ganz ganz kalter Kaffee .McBain hat geschrieben:Dabei habe ich gesehen, dass die "SV650 (all versions) WVBY" Reifenfreigabe für 120/70 keinen Einschränkungsvermerk mehr enthält
Eine mehr als gute Idee .McBain hat geschrieben:Ich glaube, ich steige wieder auf 120/70 um.
"Age is not a question of numbers"
Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Wie sieht es eigentlich mit der 120/70 Freigabe aus, wenn man Wilbersfedern vorne und Heckhöherlegung eingetragen hat. Man hat ja dann eine Abweichung vom Originalzustand. Zählt dann die Reifenzulassung vom Reifenhersteller auch?
- Trobiker64
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Re: von 60er auf 70er umsteigen
Diese Formulierung (unveränderter Originalzustand in Bezug zur EG-Typengenehmigung) ist z.B. bei Metzeler/Pirelli zu finden, während man bei Bridgestone keine Zusatzformulierung hat oder bei Michelin vom --genehmigten Zustand-- ausgeht (was die Sache verständlicher trifft). Fakt ist, dass die zusätzlichen Eintragungen auch ein Bestandteil der Typengenehmigung/BE sind, zudem haben die vorgenommenen Änderungen keinen Einfluss auf die in der Richtlinie 97/24/EG Kap.1 Anhang III beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen (die Reifenhersteller weisen sogar darauf hin). Somit braust du dir keine Sorgen machen. Kritisch würde es nur, wenn sich durch Änderungen am Fahrzeug (genehmigt oder auch nicht genehmigt) das Rad sich nicht mehr frei drehen könnte (z.B. anderer Fender).hallo_spencer hat geschrieben:Man hat ja dann eine Abweichung vom Originalzustand.