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Re: Angel ST von Pirelli

Verfasst: 06.11.2017 8:00
von Trobiker64
Hasake hat geschrieben:Das Problem liegt darin dass hier die Fahrzeuggenehmigung und die Betiebserlaubnis die vom SVA erteilt wird durcheinandergeworfen werden.
:evil: Soso, das SVA erteilt eine Betriebserlaubnis. Du wirfst da wohl eher Anmeldung und BE in einen Topf. Eine Typengenehmigung/ Betriebserlaubnis wird nur dann vom SVA , als verlängerter Arm des KBA ,neu erteilt, wenn am Fahrzeug genehmigungspflichtige Änderungen vorgenommen wurden. Für eine Erteilung einer Typengenehmigung/ Betriebserlaubnis in Deutschland ist das KBA zuständig. Suzuki lässt aber viele Fahrzeuge in den Niederlanden genehmigen, womit sie automatisch auch in Deutschland vertrieben werden dürfen und schließlich vom Fahrzeughalter angemeldet werden. Anstatt hier jetzt rumzuprollen und die Leute zu verunsichern, kannste ja mal was konstruktives beitragen.