Typisierung in .at?


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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peter_s


Typisierung in .at?

#1

Beitrag von peter_s » 25.09.2002 14:43

Hallo!

Hab bei meiner SVS schon ein paar Modifikationen vorgenommen (Öhlins Gabelfedern, Miniblinker, Sitzbankabdeckung,...) und spiele jetzt noch mit dem Gedanken, ein GSXR-Federbein einzubauen. Wie sieht's dann aus, muss man das eintragen lassen? Wie handhaben das die anderen Gixxer-Bein-Besitzer? was würde der Spass ungefähr kosten?

mfg, Peda

sv wolf


#2

Beitrag von sv wolf » 25.09.2002 16:11

Wecke nicht die schlafenden Löwen :wink:

Im Ernst, alles was nicht ausdrücklich NICHT für den Strassenverker zugelassen ist, also zumindest ABE oder sowas hat scheint unbedenklich. Wenn Du gröbere Fahrwerksumbauten machst so Harley like mit umgeschweisstem Rahmen, verlängerter Gabel, anderen Felgendimensionen oder ähnlich müsstest Du sowieso zur Einzeltypisierung. Was nur Anbauteile oder optische Gimmicks sind sage ich mal vergiss es!
Wie es theoretisch aussieht, müsstest Du auch bei ARBÖ oder ÖAMTC erfragen können.

dee
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#3

Beitrag von dee » 25.09.2002 16:52

ich bin mir zwar nicht hundertprozentig sicher, aber alles was im typenschein aufgeführt ist, soll so bleiben bzw. kann gegen gleichwertiges getauscht werden (E-zeichen und so drauf auf lampen, gläsern und so).

wg. sitzbankabdeckung und blinkern würd ich mir keine sorgen machen; federn auch nicht - steht eh nirgens eine nummer drauf (die vorderen zumindest); federbeinchen würd ich mir auch keine sorgen machen (steht doch eh suzuki drauf - oder nicht?)

die zulassungsstelle in linz ist da leider auch nicht sonderlich auskunftsfreudig ... hab damals nach meinem unfall mit der 750er gefragt, was ich zu tun hätte, wenn ich andere lampe draufmachen will, verkleidung runternehmen will und so weiter - er hat nur gemeint, dass am scheinwerfer eine E-nummer drauf sein muss und mindestens so hell sein muss wie das original (wo das steht konnte er mir nicht sagen ..) - und überhaupt: umbauen und dann vorbeifahren, dann "schaun wir mal" - soo´n scheiss - erst geld ausgeben und dann solls nicht sein?; ich hab dann umgebaut und pickerl gemacht, ferdig

solang ein umbau die funktion erfüllt (miniblinker noch zu erkennen :), federbein federt und alles relativ original ausschaut), wird sich niemand genauer damit befassen wollen.

dee

pkk007


link

#4

Beitrag von pkk007 » 25.09.2002 18:24

probiers mal unter

http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm
vielleicht findest du dort etwas.

pax

peter_s


#5

Beitrag von peter_s » 25.09.2002 18:38

Hallo SVWolf, dee und pax!

Danke für eure Beiträge. Habe am Nachmittag noch beim ÖAMTC nachgefragt und mir wurde dort gesagt, dass grundsätzlich alle Umbauten (auch Sitzbankabdeckungen!) zu einer Neutypisierung führen. Die Haftpflichtversicherung kann sich aber nur aus einem Schadensanspruch 'herausreden', wenn die durchgeführten Änderungen tatsächlich eindeutig zum Unfall geführt haben. Somit ist eine Typisierung vor allem bei Änderungen am Fahrwerk durchzuführen.

Auf der von pax empfohlenen page hab ich folgenden Text gefunden:


Typenänderung
Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt.
Bei der Genehmigung ist nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, vom Sachverständigen zu beurteilen, ob das Kfz den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Der Bescheid über die genehmigte Typenänderung (Einzelgenehmigung) muss mitgeführt werden.
Bei getunten Fahrzeugen ohne Genehmigung (Abgas-, Lärm-, und Leistungsgutachten) kann bei Unfallschaden versicherungsrechtlich wegen Gefahrenerhöhung Leistungsfreiheit eingewendet werden und bei Motorschaden gewährleitungsrechtlich die Herstellergarantie (2 Jahre) entfallen.
Der Tuner wird nur sehr schwer zur Haftung heranzuziehen sein.

Für die vorschriftsgemäße Anbringung von genehmigtem Zubehör (z.B. Zusatzbeleuchtung) ist jedoch keine Betriebsbewilligung erforderlich.
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.


Dies deckt sich ja mit den bisher gemachten Aussagen. Unsicher bin ich mir jetzt nur, ob ich mich über den Einbau eines Gixxer-Federbeins trauen soll, weil dies zwangsläufig eine Neutypisierung nach sich ziehen wird. Bei den schon gewechselten Gabelfedern seh ich das nicht so eng, weil die eh nicht so ohne weiteres von den originalen Federn zu unterscheiden sind. Was denkt ihr also; kann man das Federbein auch ohne großen Verwaltungsaufwand problemlos austauschen?
:roll: :roll:

mfg, Peda

sv wolf


#6

Beitrag von sv wolf » 25.09.2002 18:58

peter_s hat geschrieben:Hallo SVWolf, dee und pax!

Dies deckt sich ja mit den bisher gemachten Aussagen. Unsicher bin ich mir jetzt nur, ob ich mich über den Einbau eines Gixxer-Federbeins trauen soll, weil dies zwangsläufig eine Neutypisierung nach sich ziehen wird. Bei den schon gewechselten Gabelfedern seh ich das nicht so eng, weil die eh nicht so ohne weiteres von den originalen Federn zu unterscheiden sind. Was denkt ihr also; kann man das Federbein auch ohne großen Verwaltungsaufwand problemlos austauschen?
:roll: :roll:

mfg, Peda


Ich sage jetzt mal ins Blaue, daß Dir die Entscheidung keiner abnimmt.
In meiner sind auch Wilbers Federn drin und ich bin damit zufrieden und der Zweck (kein durchschlagen beim Bremsen) ist erfüllt, ansonst ist das Fahrverhalten gleich geblieben.
Anders sieht das beim GSX Federbein aus, dieses erhöht wenn man den Schilderungen glauben darf das Heck um einige Zentimeter.
Das würde einen kürzeren Radstand bzw. einen steileren Lenkkopfwinkel und kürzeren Nachlauf und damit in Summe eine größere Handlichkeit mit sich bringen. Man könnte auch argwöhnen sie wird "nervöser".

Nachdem ich 186cm groß bin und die Geometrie der SV ohnehin schon sehr handlich ist und meinentwegen ruhig ein wenig größer sein könnte, wäre mir das die verbesserte Einstellbarkeit des Federbeins nicht wert!

Du siehst also, wo mehr Licht ist da ist auch mehr Schatten :wink:

Verwaltungstechnisch würde ich stillschweigen bewahren, sehen wird es kein Unkundiger :wink:

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