Nun gut, da muss ich mal was schreiben. Das GTÜ-Dokument hatte ich ja auch mal hier rein gestellt und das Papier ist auch sachlich korrekt dargestellt.
Aber was der TÜV-Nord schreibt widerspricht im
Fall 1a europäischem Zulassungsrecht.
Zitat:
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Der Kraftrad- oder Reifenhersteller/-importeur bestätigt über eine offizielle Freigabe / Unbe-
denklichkeitsbescheinigung, dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1 Anh.
III der RL 97/24/EG eingehalten werden Die offizielle Freigabe des Reifenherstellers ist vom
Kraftradfahrer mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen
Wie bitte?
Beim Fall 1a handelt es sich um eine europ. Typengenehmigung mit der Originalgröße mit identischen Sicherheitsparametern. Hier gibt es pauschal keine Reifentypenbindung, egal ob ein Reifentyp in den Papieren steht oder nicht. Dieser Eintrag bezieht sich ursprünglich auf die Produkthaftung und hat einen empfehlenden Charakter, aber keine Wirkung auf die Zulassung. Zudem widerspricht diese Darstellung der offiziellen Darstellung des BMDV.
Hier muss keine Freigabe mitgeschleppt werden.
Das gilt sogar für geänderte und eingetragene Reifengrößen.
Weiterhin stößt mir folgendes auf:
Zitat:
Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach §20 StVZO (ABE)
Und was heißt das? Ist ein anderer Brermshebel dran, gelten andere Regeln?
Das TÜV-Nord-Papier beantwortet weder meine Frage, noch ist es sachlich korrekt. Das Papier kann man in die Tonne kloppen.
Beim GTÜ-Papier wird nur noch unterschieden zwischen Fahrzeugen mit und ohne Reifentypenbindung.
Da gibt es im Prinzip drei Fälle für Fahrzeuge ohne Reifentypenbindung:.
1. Fahrzeuge mit europäischer Typengenehmigung
2. ABE-Fahrzeuge ohne Eintrag eines Reifentyps/Hersteller
3. ABE-Fahrzeuge mit Bezug zur den europäischen Richtlinien 97/24/EG über die Abgasemissionen, hier gilt automatisch europ. Recht u.a. auch für Reifen.
Mein letzter Stand war bei Fahrzeugen mit Reifentypenbindung, dass bei Originalgrößen das Mitführen einer Servicebescheinigung reicht.