Metzeler roadtec 01


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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Pat SP-1
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Re: Metzeler roadtec 01

#31

Beitrag von Pat SP-1 » 26.01.2024 8:52

Die SV-Organisationen haben sich einfach darauf geeinigt, es bei der HU unabhängig von der Art der Zulassung für alle gleich und sinnvoll (also so wie die Regelung laut Verkehrsministerium nur für Motorräder mit EU-Zulassung ist) zu handhaben. ;)

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Trobiker64
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Re: Metzeler roadtec 01

#32

Beitrag von Trobiker64 » 26.01.2024 10:16

Pat SP-1 hat geschrieben:
26.01.2024 8:52
Die SV-Organisationen haben sich einfach darauf geeinigt, es bei der HU unabhängig von der Art der Zulassung für alle gleich und sinnvoll (also so wie die Regelung laut Verkehrsministerium nur für Motorräder mit EU-Zulassung ist) zu handhaben. ;)
Gibt es da was offizielles schriftliches, weil die Regelung mir neu ist? :) empty

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Re: Metzeler roadtec 02

#33

Beitrag von jubelroemer » 26.01.2024 10:39

Zitate von mopedreifen.de zum RoadTec02.
https://www.mopedreifen.de/Motorrad/SUZ ... tailsModal

"Fast 2 Monate vergehen seit der Erst-Information über den neuen Roadtec 02 und der Veröffentlichung des Profildesigns.

Spannungsaufbau?
Um dann im Prinzip das alte Profil des Z8 überarbeitet als neuen Roadtec vorzustellen?
Sieht so aus.

Warum Metzeler sich vom Design des Roadtec 01 / SE verabschiedet und das Profildesign des alten Z8 wieder aufnimmt ist nicht bekannt.

Fakt bleibt bei Hinterrad jedoch die Tatsache (wie seinerzeit beim Z8), daß ich als Kunde genau auf mein Restprofil in der Reifenmitte achten muss.
Mangels Profilrillen in der Mitte erkennt man schwer wieviel Restgummi, bei langer Geradeausfahrt, noch vorhanden ist."


Paarpreis RoadTec02 für die neue SV650 € 326 8O - der "alte" Z8 € 211 :!: :!:
Zuletzt geändert von jubelroemer am 26.01.2024 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Pat SP-1
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Re: Metzeler roadtec 01

#34

Beitrag von Pat SP-1 » 26.01.2024 10:46

Trobiker64 hat geschrieben:
26.01.2024 10:16
Pat SP-1 hat geschrieben:
26.01.2024 8:52
Die SV-Organisationen haben sich einfach darauf geeinigt, es bei der HU unabhängig von der Art der Zulassung für alle gleich und sinnvoll (also so wie die Regelung laut Verkehrsministerium nur für Motorräder mit EU-Zulassung ist) zu handhaben. ;)
Gibt es da was offizielles schriftliches, weil die Regelung mir neu ist? :) empty
Ich hatte da mal etwas gesehen, was auch auf der Seite der GTÜ stand. Wollte es eben verlinken, habe es dort aber nicht mehr gefunden. Allerdings kursiert das Papier in mehreren Foren. Da ich nicht weis, wo es her kommt, such einfach nach "AKE – Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021" dann findest Du das passende pdf. Da ist am Ende eine Matrix, die zeigt, dass sie es für EU-Typzulassung und ABE gleich handhaben.

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Re: Metzeler roadtec 01

#35

Beitrag von TOWO » 26.01.2024 13:12

Die AKE-Festlegung hab ich so von meinem damalig zuständigen Prüfer vom TÜV Nord bekommen. Die schauen egal wo nur auf Größe/Geschwindigkeitsindex und Herstellergleichheit. Interressant im GTÜ-Dokument der Hinweis, daß zwar eine Freigabe (in welcher Form auch immer) vorgeschrieben ist, dies aber keinen Prüfpunkt darstellt.
Der Kurs für Größenänderungen ist aktuell Reifenfabrikatsunabhängig (also neue Größe mit Hinweis auf Herstellerbescheinigung) hier im Haus 41,90€ (plus Obolus für die Werkstatt).
Dateianhänge
Reifen_Krad_09.22.pdf
(123.11 KiB) 21-mal heruntergeladen
AKE-Festlegung_Krad_Reifen.pdf
(179.97 KiB) 19-mal heruntergeladen

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Re: Metzeler roadtec 01

#36

Beitrag von Trobiker64 » 26.01.2024 14:29

Nun gut, da muss ich mal was schreiben. Das GTÜ-Dokument hatte ich ja auch mal hier rein gestellt und das Papier ist auch sachlich korrekt dargestellt. 8O Aber was der TÜV-Nord schreibt widerspricht im Fall 1a europäischem Zulassungsrecht.

Zitat:
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Der Kraftrad- oder Reifenhersteller/-importeur bestätigt über eine offizielle Freigabe / Unbe-
denklichkeitsbescheinigung, dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1 Anh.
III der RL 97/24/EG eingehalten werden Die offizielle Freigabe des Reifenherstellers ist vom
Kraftradfahrer mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen


Wie bitte? 8O 8O 8O

Beim Fall 1a handelt es sich um eine europ. Typengenehmigung mit der Originalgröße mit identischen Sicherheitsparametern. Hier gibt es pauschal keine Reifentypenbindung, egal ob ein Reifentyp in den Papieren steht oder nicht. Dieser Eintrag bezieht sich ursprünglich auf die Produkthaftung und hat einen empfehlenden Charakter, aber keine Wirkung auf die Zulassung. Zudem widerspricht diese Darstellung der offiziellen Darstellung des BMDV.
Hier muss keine Freigabe mitgeschleppt werden. :vogel: Das gilt sogar für geänderte und eingetragene Reifengrößen.

Weiterhin stößt mir folgendes auf:

Zitat:
Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach §20 StVZO (ABE)

Und was heißt das? Ist ein anderer Brermshebel dran, gelten andere Regeln? :roll:

Das TÜV-Nord-Papier beantwortet weder meine Frage, noch ist es sachlich korrekt. Das Papier kann man in die Tonne kloppen. :roll:

Beim GTÜ-Papier wird nur noch unterschieden zwischen Fahrzeugen mit und ohne Reifentypenbindung.
Da gibt es im Prinzip drei Fälle für Fahrzeuge ohne Reifentypenbindung:.
1. Fahrzeuge mit europäischer Typengenehmigung
2. ABE-Fahrzeuge ohne Eintrag eines Reifentyps/Hersteller
3. ABE-Fahrzeuge mit Bezug zur den europäischen Richtlinien 97/24/EG über die Abgasemissionen, hier gilt automatisch europ. Recht u.a. auch für Reifen.

Mein letzter Stand war bei Fahrzeugen mit Reifentypenbindung, dass bei Originalgrößen das Mitführen einer Servicebescheinigung reicht.
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 26.01.2024 19:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Metzeler roadtec 01

#37

Beitrag von TOWO » 26.01.2024 18:45

:mrgreen:
Der Prüfer verdreht nur die Augen, wenn man ihn nach genauen Erklärungen für diese "Ungereimtheiten" fragt. Und auf genaue Nachfrage hin zuckt der mit den Schultern und klebt die Plakette drauf. Der hat sein Papier, was für ihn die Arbeitsanweisung darstellt. Und da die Freigabe kein Prüfpunkt ist, fragt der da auch nicht nach. Hauptsache ist, daß er seinen Job den Regeln nach korrekt gemacht hat und niemand ihm was vorwerfen kann. ;) bier
Solange die das so handhaben, werd ich doch nicht großartig intervenieren.

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Re: Metzeler roadtec 01

#38

Beitrag von hennsen17 » 04.04.2024 22:33

Moin,
meine neulich erworbene 99er Knubbel hat vorne den Roadtec 01 in 120/70 drauf, aber keine entsprechende Eintragung (nur 120/60 ohne Fabrikatsbindung).
Habe die Freigabe von Metzeler gefunden und Dienstag einen Termin bei der Dekra zur Abnahme. Nach kurzem Telefonat sieht der Prüfer da überhaupt kein Problem.
Wenn er den Roadtec 01 in 120/70 „einträgt“, weil der eben in der Freigabe steht und montiert ist, darf ich nicht einfach frei auf ein anderes Modell mit den Maßen wechseln beim nächsten Reifenwechsel ohne erneute Abnahme, oder?
Sorry, so viele Texte zu dem Thema, teils veraltet oder auch nicht, da blickt man kau durch und es verunsichert dann doch. :cry:

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Re: Metzeler roadtec 01

#39

Beitrag von jubelroemer » 04.04.2024 23:18

Lade noch ein paar andere Freigaben runter und versuche den Prüfer zu überreden "Reifen nur von einem Hersteller" einzutragen. Solche Eintragungen habe ich in meinen Papieren.
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Re: Metzeler roadtec 01

#40

Beitrag von Trobiker64 » 05.04.2024 7:52

hennsen17 hat geschrieben:
04.04.2024 22:33
darf ich nicht einfach frei auf ein anderes Modell mit den Maßen wechseln beim nächsten Reifenwechsel ohne erneute Abnahme, oder?
8) Eine Reifenfabrikats- und Typenbindung ist nicht an Reifengrößen gebunden, genauso wie ein Last- und Speedindex (Mindestvorgaben allgemein). Hast du z.B. für den 120/60er Reifenfreigaben über die Serviceinformationen der Reifenhersteller, dann gelten diese auch für andere eingetragene Reifengrößen. Es ist also eigentlich egal, was der Tüvler dir einträgt. :mrgreen: Interessant wird die Sache dann, wenn er dir für den 120/70er einen Reifentyp einträgt, der bisher nicht nicht in den 120/60er Bescheinigungen erwähnt wird, dann wäre die Eintragung auch für den 120/60er verwendbar. :lol: Sollte er dir "Reifen nur von einem Hersteller eintragen" gilt das dann auch pauschal für andere Reifengrößen. Das käme einer Teilauflösung der Reifentypen- und Reifenherstellerbindung gleich.

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Re: Metzeler roadtec 01

#41

Beitrag von Black Jack » 05.04.2024 8:21

Trobiker64 hat geschrieben:
05.04.2024 7:52
hennsen17 hat geschrieben:
04.04.2024 22:33
darf ich nicht einfach frei auf ein anderes Modell mit den Maßen wechseln beim nächsten Reifenwechsel ohne erneute Abnahme, oder?
Sollte er dir "Reifen nur von einem Hersteller eintragen" gilt das dann auch pauschal für andere Reifengrößen. Das käme einer Teilauflösung der Reifentypen- und Reifenherstellerbindung gleich.
Ich glaube, du meinst Reifen Fabrikate?
Gruß Jürgen

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Re: Metzeler roadtec 01

#42

Beitrag von Trobiker64 » 05.04.2024 8:37

Black Jack hat geschrieben:
05.04.2024 8:21
Ich glaube, du meinst Reifen Fabrikate?
Nö. Der Tüvler bindet dich ja nur noch an die Zusammenstellung von Vorder- und Hinterachse auf irgendeinen Reifenhersteller ohne Reifentypenbezug. Und nochmal, die Hersteller- und Typenbindung ist nicht an die Reifengröße gekoppelt, sonder eine eigenständige Komponente und das gilt auch für diesen speziellen Eintrag (nur von einem Hersteller). Denn dieser Eintrag ist eine Variante der Reifentypen- und Herstellerbindung. Meine Ausführungen beziehen sich sowieso nur auf Fahrzeuge mit einer Reifentypen- und Herstellerbindung, also ABE-Fahrzeuge mit Reifentypenbindung. Bei ABE-Fahrzeugen ohne eingetragene Reifentypen- und Reifenherstellerbindung (nach altem Fahrzeugbrief) oder mit europ. Rechtsbezug auf die 97/24/EG oder europ. Typengenehmigung gibt es eh formal keine Reifentypen- und Reifenherstellerbindungen mehr, egal wieviel andere Reifengrößen eingetragen werden. Allerdings habe ich manchmal das Gefühl, dass so mancher Tüvler das immer noch nicht begriffen hat.

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Re: Metzeler roadtec 01

#43

Beitrag von Black Jack » 05.04.2024 9:27

Ah okay, jetzt hab ich es...
Ich mußte mir das noch 2 mal durchlesen. :mrgreen:
Gruß Jürgen

hennsen17
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Re: Metzeler roadtec 01

#44

Beitrag von hennsen17 » 05.04.2024 13:12

Ich habe nur die Reifengrößen drin stehen: 120/60 ZR17(55W)TL und 160/60ZR17(69W)TL
Werde mir weitere Freigaben ausdrucken und mitnehmen. Zusammen mit der bestehenden Eintragung klappt es hoffentlich ohne Fabrikatsbindungseintrag - der ja eh hinfällig ist, wie ich es jetzt verstanden habe.
Werde berichten.
Vielen Dank allen! :D

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Re: Metzeler roadtec 01

#45

Beitrag von Trobiker64 » 05.04.2024 13:27

hennsen17 hat geschrieben:
05.04.2024 13:12
Ich habe nur die Reifengrößen drin stehen
In den neuen Papieren steht auch nichts mehr, trotzdem kann eine Reifenbindung vorliegen. Um welches Moped handelt es sich und welche EZ?

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