Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen
Verfasst: 18.08.2018 8:58
Ich schreibe das hier mal rein weil der TÜV Süd jetzt, was die Reifenfreigaben von Reifenherstellern angeht, auch rumzickt (siehe Foto). So viel ich mitbekommen habe wollen die jetzt auch abweichende Größen (mit dem montierten Profil ??) gegen Bezahlung eintragen. Evtl. betrifft ja das auch die SV650-Fahrer die einen 120/70 fahren.
Der aktuelle Fall betriff eine KAWA ZX6R Bj.2000 (so eine hatte ich auch einmal) die mit der Vorderradgröße 120/65ZR17 ausgeliefert wurde. Aktuell gibt es überhaupt nur noch drei Reifen in dieser Größe (keine Tourensportreifen). Es gibt aber sehr viele Freigaben mit der Größe 120/70ZR17 die aber der TÜV seit neuestem so nicht mehr anerkennen will.
Edit: Hab noch von meiner ZX6R folgendes gefunden: EG-BE-Nr. (einschl.Nachträgen): e4*92/61*0042 Alle EG Varianten und Versionen
@ Trobiker64
Wäre nett wenn du die Vorgehensweise mal auf Rechtmäßigkeit überprüfen könntest (bzw. in welchen Fällen das tatsächlich rechtmäßig ist), speziell,
--->wahrscheinlich kostenpflichtig einzutragen .
Interessant ist auch die Quelle die da genannt wird . Arbeitskreis Erfahrungsaustausch, AKE, Erfahrungsaustausch aller Überwachungsinstitutionen und Federführung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA).
Danke.
Falls jemand graue Haare bekommen will kann er sich ja mal in den § 19 STVZO einlesen
Der aktuelle Fall betriff eine KAWA ZX6R Bj.2000 (so eine hatte ich auch einmal) die mit der Vorderradgröße 120/65ZR17 ausgeliefert wurde. Aktuell gibt es überhaupt nur noch drei Reifen in dieser Größe (keine Tourensportreifen). Es gibt aber sehr viele Freigaben mit der Größe 120/70ZR17 die aber der TÜV seit neuestem so nicht mehr anerkennen will.
Edit: Hab noch von meiner ZX6R folgendes gefunden: EG-BE-Nr. (einschl.Nachträgen): e4*92/61*0042 Alle EG Varianten und Versionen
@ Trobiker64
Wäre nett wenn du die Vorgehensweise mal auf Rechtmäßigkeit überprüfen könntest (bzw. in welchen Fällen das tatsächlich rechtmäßig ist), speziell,
"Bei Abweichungen von den Punkten 1-6 ist die Änderung gesondert zu beurteilen"
--->wahrscheinlich kostenpflichtig einzutragen .
Interessant ist auch die Quelle die da genannt wird . Arbeitskreis Erfahrungsaustausch, AKE, Erfahrungsaustausch aller Überwachungsinstitutionen und Federführung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA).
Danke.
Falls jemand graue Haare bekommen will kann er sich ja mal in den § 19 STVZO einlesen