Sportsmart TT 120/70-17 eintragen


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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jubelroemer
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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#16

Beitrag von jubelroemer » 18.08.2018 8:58

Ich schreibe das hier mal rein weil der TÜV Süd jetzt, was die Reifenfreigaben von Reifenherstellern angeht, auch rumzickt (siehe Foto). So viel ich mitbekommen habe wollen die jetzt auch abweichende Größen (mit dem montierten Profil ??) gegen Bezahlung eintragen. Evtl. betrifft ja das auch die SV650-Fahrer die einen 120/70 fahren.

Der aktuelle Fall betriff eine KAWA ZX6R Bj.2000 (so eine hatte ich auch einmal) die mit der Vorderradgröße 120/65ZR17 ausgeliefert wurde. Aktuell gibt es überhaupt nur noch drei Reifen in dieser Größe (keine Tourensportreifen). Es gibt aber sehr viele Freigaben mit der Größe 120/70ZR17 die aber der TÜV seit neuestem so nicht mehr anerkennen will.
Edit: Hab noch von meiner ZX6R folgendes gefunden: EG-BE-Nr. (einschl.Nachträgen): e4*92/61*0042 Alle EG Varianten und Versionen
TÜV_Süd1.jpg
TÜV_Süd1.jpg (208.18 KiB) 3336 mal betrachtet
@ Trobiker64

Wäre nett wenn du die Vorgehensweise mal auf Rechtmäßigkeit überprüfen könntest (bzw. in welchen Fällen das tatsächlich rechtmäßig ist), speziell,
"Bei Abweichungen von den Punkten 1-6 ist die Änderung gesondert zu beurteilen"

--->wahrscheinlich kostenpflichtig einzutragen :!: :?:
.

Interessant ist auch die Quelle die da genannt wird 8O . Arbeitskreis Erfahrungsaustausch, AKE, Erfahrungsaustausch aller Überwachungsinstitutionen und Federführung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA).

Danke.


Falls jemand graue Haare bekommen will kann er sich ja mal in den § 19 STVZO einlesen :D
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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#17

Beitrag von Trobiker64 » 18.08.2018 13:07

jubelroemer hat geschrieben:Arbeitskreis Erfahrungsaustausch, AKE, Erfahrungsaustausch aller Überwachungsinstitutionen und Federführung des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA).
Spätestens hier sollte einem ein Licht aufgehen, dass das hier eine Privatveranstaltung ist. Zudem ist das KBA, was ich vorher auch nicht wusste, gar nicht für eine rechtliche Beurteilung zuständig. Dies liegt mir schriftlich vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur), nachdem ich eine Beschwerde über die Vorgehensweise bei Reifentypenbindungen eingereicht hatte, vor. Übrigens hat man bei meiner Fallkonstellation meine Rechtsauffassung geteilt. Im Falle einer Beschwerde über die Prüforganisation sind dann die entsprechenden Landes- Verkehrsministerien zuständig.

Vorab, der §19 StVZO nimmt hierzu einen konkreten Bezug.
Zitat:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a (für KFZ Reifen seit 1998 zwingend notwendig) erteilt worden ist oder
b. der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist
(Nach meinem Kenntnisstand ist das bei KFZ-Reifen so und deshalb kann auch §19.3 Punkt 3 nicht angewendet werden) Das sieht auch das BMVI so (Quelle ADAC Stand 2017)

So, nun zu den einzelnen Punkten:
Die Punkte 1, 2 , 4-6 sind eindeutig und über die Baugruppenrichtlinie abgedeckt. Punkt 3 ist schon deshalb fachlicher Unsinn, da eine geänderte Reifengröße logischerweise über die Toleranzen der Originalgröße kommt. Beim Punkt 7 sieht das der Gesetzgeber auch anders, die Freigabe des Reifentyps braucht hier, um formal bei Motorrädern mit Typenbindung der BE zu genügen, nur von der Originalgröße vorgelegt werden (Fallbeispiel 4 laut meinem Link). Im Prinzip ist eine Freigabe für die geänderten Reifengröße nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll. Was die Herrschaften noch vergessen haben ist, dass durch die Änderung auch noch andere Vorschriften nicht verletzt werden dürfen, wie z.B. Tachogenauigkeit, max. zulässige Übersetzungsänderung oder Seitenständerwinkel :D . Des weiteren muss ich mal bemerken, dass die Prüforganisationen anscheinend den Sinn einer Bauartgenehmigung nach §22a nicht kapieren und/oder kapieren wollen. Bauartgenehmigte Teile wie z.B. auch Glühbirnen oder Scheinwerfer werden auch funktionsgerecht nach Verwendungsvorschriften eingebaut und nicht eingetragen. Machen wir uns nichts vor, es geht hier nur ums Geld.

Diese Verfahrensweise des TÜV-Süd ist auch schon vom TÜV-Nord her bekannt. Hierzu sollte noch bemerkt werden, dass eine Eintragung der geänderten Reifengröße mit Typenbindung, egal ob altes oder europ. Recht, schlichtweg gegen Wettbewerbsrecht verstößt, denn bei Neueintragungen gilt immer aktuelles Recht. Die Typenbindung ist dann formal nicht wirksam.
Für den Fall, dass hier rumgezickt wird und abkassiert wird, empfehle ich hier neben einer Beschwerde beim zuständigen Landes-Verkehrsministerium auch noch eine Strafanzeige wegen Betrugs auf Basis des §263 StGB. Dann wird man ja sehen welche rechtliche Bewertung gilt.
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 19.08.2018 0:09, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#18

Beitrag von jubelroemer » 18.08.2018 13:20

So, oder so etwas ähnliches hatte ich befürchtet.
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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#19

Beitrag von Trobiker64 » 18.08.2018 13:27

Jo, heute muss man anscheinend um sein Recht kämpfen. Aber wenn ich schon kämpfen muss, soll es der Gegenseite auch weh tun. :twisted: ;) bier
Nächstes Jahr muss ich mit der Bandit und der SV zum TÜV. :twisted: Da könnte es durchaus mal zu Mischbereifungen kommen......... :) devil ....und ich bin bei dem Thema auf Krawall gebürstet.

PS: @Bodo2009 hatte genau dieses Problem mit einem seiner Kunden beim TÜV. Er hatte mal vor einiger Zeit im Banditforum davon erzählt.

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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#20

Beitrag von rickertjanis » 20.08.2018 11:49

Trobiker64 hat geschrieben:
rickertjanis hat geschrieben:Und viel Platz zum Schutzblech ist da wirklich nicht.. da passt grad so eine 2€ Münze dazwischen
5mm sollten es schon sein, schleift was, vor allem bei hoher Geschwindigkeit ?
Nein, es schleift nichts, auch nicht bei 160+

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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#21

Beitrag von jubelroemer » 20.08.2018 12:05

Man kann das Schutzblech mit einem Langloch versehen und dann nach oben setzen (schafft auch etwas Platz).
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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#22

Beitrag von jubelroemer » 05.09.2018 9:53

Trobiker64 hat geschrieben:Jo, heute muss man anscheinend um sein Recht kämpfen. Aber wenn ich schon kämpfen muss, soll es der Gegenseite auch weh tun. :twisted: ;) bier
Nächstes Jahr muss ich mit der Bandit und der SV zum TÜV. :twisted: Da könnte es durchaus mal zu Mischbereifungen kommen......... :) devil ....und ich bin bei dem Thema auf Krawall gebürstet.

PS: @Bodo2009 hatte genau dieses Problem mit einem seiner Kunden beim TÜV. Er hatte mal vor einiger Zeit im Banditforum davon erzählt.
Aus "Langeweile" habe ich grad mal bei METZELER/PIRELLI angerufen und gleich vom Spezialisten fundierte Antworten bekommen. Denen ist die neue Vorgehensweise vom TÜV Süd auch bekannt und METZELER/PIRELLI ist deswegen auch schon beim Verkehrsministerium vorstellig geworden. Leider befürchtet er, dass die Mühlen dort sehr sehr laaaaaaaaangsaaaaaaaaam mahlen.

Sein Tip: Solange der TÜV so verfährt -----------------> TÜV boykottieren :!: Das gebe ich mal unkommentiert so weiter.
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Re: Sportsmart TT 120/70-17 eintragen

#23

Beitrag von Trobiker64 » 05.09.2018 13:07

jubelroemer hat geschrieben:Sein Tip: Solange der TÜV so verfährt -----------------> TÜV boykottieren
Mein Tip: Dies der zuständigen Landesbehörde (Landes-Verkehrsministerium) melden und zusätzlich den zuständigen Sachverständigen/Prüfstelle anzeigen. Die Prüfstelle erwirtschaftet sich durch eine Rechtsbeugung eine zusätzliche rechtswidrige Einnahme über die Nachprüfung, zu Lasten des Kunden. Das nennt man auch Betrug. Den Rest macht die Staatsanwaltschaft.

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