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von DonZero » 06.10.2021 13:02
Ohne Plattenwaage, rein aus den Papieren:
Eigengewicht beträgt 207 kg
Eigengewicht ist bei uns definiert wie folgt:
- für Fahrzeuge der Klasse L, genehmigt nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: das Eigengewicht ist die tatsächliche Fahrzeugmasse gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 29 der Verordnung (EU) Nr. 44/2014, ABl L 25 vom 28.1.2014, S. 1 bzw. wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, abzüglich 75 kg;
Die genannte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 bestimmt:
„tatsächliche Masse“ bezeichnet bei einem Fahrzeug dessen Masse im fahrbereitem Zustand im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zuzüglich der Masse des Fahrers (75 kg) sowie der Masse, die gegebenenfalls durch die Speicherung des Alternativkraftstoffs erforderlich ist, und der Masse der Sonderausrüstung;
Diese Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sieht beim Tank einen Füllstand von mindestens 90% vor, sowie sämtliche andere Flüssigkeiten wie vorgesehen.
Mit anderen Worten: Die Nova wiegt mit 90% Sprit 207 kg. Da der Hersteller im Rahmen der Typengenehmigung auch 100% Sprit einfüllen darf - und wir wissen nicht ob er das getan hat - sind entsprechende Schwankungsbreiten möglich.