...........und einen Skihelm besitze ich auch noch nicht - unverantwortungslos, ich weiß .Pat SP-1 hat geschrieben:Skifahren? Schämst Du Dich nicht, als Vater so etwas gefährliches zu machen
Lane Splitting?
- jubelroemer
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Re: Lane Splitting?
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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
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Re: Lane Splitting?
Auf jeden Fall. Wenn hier sogar diskutiert wird, ob man als Vater noch Motorrad fahren dürfte, dann Dinge machen die viel gefährlicher sind (aber ernsthaft: Alpin-Ski würde ich wenn dann wirklich nur mit Helm und Rückenprotektor fahren. Schließlich stürzt man da bei ähnlich hohen Geschwindigkeiten wie mit dem Moped und die gewalzten Pisten sind auch nicht gerade weich...)
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Re: Lane Splitting?
Letzte Woche hat mein Kollege auf der Autobahn mit dem motorisierten 2-Rad und Lane Splitting einfach gepunktet und wird wohl einen grünen Schein rausrücken müssen.
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Re: Lane Splitting?
Als welcher Owi-Tatbestand zählt es?
Einen eigenen dafür gibt es ja im Bußgeldkatalog nicht. Hat er dann einen Bußgeldbescheid wegen rechts überholen bekommen oder für was?
P.S. Welche Scheine sind denn grün?
Einen eigenen dafür gibt es ja im Bußgeldkatalog nicht. Hat er dann einen Bußgeldbescheid wegen rechts überholen bekommen oder für was?
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Re: Lane Splitting?
Z.B. diese:Pat SP-1 hat geschrieben:...
P.S. Welche Scheine sind denn grün?
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Re: Lane Splitting?
Also trotzdem Obacht!
Aber wie die Mutter aller Filme schon sagte: "Sei auch du ein Lümmel im Verkehrsgetümmel!"
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Re: Lane Splitting?
Ja, rechts überholen.Pat SP-1 hat geschrieben:Hat er dann einen Bußgeldbescheid wegen rechts überholen bekommen oder für was?
Also dann doch ganz links zwischen Autos und Leitplanke durchfahren .
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Re: Lane Splitting?
Aber bei Stau darf man doch rechts überholen (§ 7(2)STVO: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.).jubelroemer hat geschrieben:Ja, rechts überholen.
Eigentlich kann doch nur der mangelnde (seitliche) Abstand zum Überholten bemängelt werden.
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Re: Lane Splitting?
Ein Artikel hat geschrieben:Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.
Das haben wir mit 20 gemacht, heute nicht mehr. Wenn man schaut wieviel Mist auf diesem edlen Stück Asphalt liegt könnte man dabei an Selbstmord denken.Römer hat geschrieben:Also dann doch ganz links zwischen Autos und Leitplanke durchfahren ...
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016
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Re: Lane Splitting?
Einfach ein Blaulicht aufs Dach stellen
Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben. Zusätzlich wird in der Regel das Blaulicht selbst eingezogen, damit Sie es nicht mehr verwenden können.
Aber leider kommt dann evtl. noch
Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation allerdings noch wegen weiterer Verstöße belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.
Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12)), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.
Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. Dies hängt jedoch von den weiteren Folgen ihrer Amtsanmaßung ab.
Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben. Zusätzlich wird in der Regel das Blaulicht selbst eingezogen, damit Sie es nicht mehr verwenden können.
Aber leider kommt dann evtl. noch
Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation allerdings noch wegen weiterer Verstöße belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.
Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12)), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.
Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. Dies hängt jedoch von den weiteren Folgen ihrer Amtsanmaßung ab.
Grüßle Martin
Eigentlich wollte ich die Welt retten, aber es regnet
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Re: Lane Splitting?
Aber nur auf den Spuren und nicht zwischen den Spuren. Zwischen durchschlängeln ist rechts überholen.Pat SP-1 hat geschrieben:Aber bei Stau darf man doch rechts überholen (§ 7(2)STVO: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.).jubelroemer hat geschrieben:Ja, rechts überholen.
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼
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Re: Lane Splitting?
Da wünscht man sich doch eine Regelung wie in Österreich, die er erlaubt einen Stau zu durchqueren.
- Pat SP-1
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Re: Lane Splitting?
Ich hatte letztens mal eine Unterhaltung mit einem Polizisten zu dem Thema durchschlängeln. Irgendwie kamen wir zufällig auf das Thema. Ich habe ja bei der Arbeit immer eine Polizeistreife, die mein Moped bewacht (die stehen natürlich aus einem anderen Grund da, aber ich parke halt immer neben dem Streifenwagen). Als ich letztens raus kam, um nach Hause zu fahren, hat sich einer der Polizisten gerade die SV angeschaut und meinte dann so zu mir "wenigstens mal ein Motorrad auf dem auch ein Fahrer sitzt, nicht nur ein Passagier". Als ich dann fragte, was er damit meint, hat er gesagt, dass er die Leute, die immer in Stuttgart auf der Theo ewig breite Angststreifen spazieren fahren, so albern findet. Da kamen wir dann ganz nett ins Gespräch, ich habe ihn gefragt was er fährt und gesagt, dass ich halt meist mit dem Moped zur Arbeit fahre. Er meinte dann, dass er es jetzt gerade nicht machen würde (war ein sehr warmer Tag), weil an einer Stelle immer im Stau sei und da wegen Baustelle wenig Platz zum vorbeifahren wäre und er deshalb immer durchgeschwitzt wäre, bis er da endlich durch ist. Ich habe dann gesagt, wo meine Route lang geht und wo da der typische Stau morgens ist, worauf er meinte, da könne man ja wirklich gut in der Mitte durch fahren und es dann auf jeden Fall sinnvoller wäre, mit dem Moped zu fahren als mit dem Auto.
Also zumindest in Stuttgart scheinen die das sehr entspannt zu sehen. Bis jetzt gab es ja auch noch nie eine Reaktion, wenn ich an einem Polizeiauto vorbei gefahren bin, das im Stau stand (auf der Schnellstraße in der Mitte, nicht an Ampeln. Da verkneife ich mir das, wenn ich sehe, dass dort die Polizei steht).
Also zumindest in Stuttgart scheinen die das sehr entspannt zu sehen. Bis jetzt gab es ja auch noch nie eine Reaktion, wenn ich an einem Polizeiauto vorbei gefahren bin, das im Stau stand (auf der Schnellstraße in der Mitte, nicht an Ampeln. Da verkneife ich mir das, wenn ich sehe, dass dort die Polizei steht).
- Pat SP-1
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Re: Lane Splitting?
Durchschlängeln ist wohl doch sicherer als im Stau anzuhalten:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 3d75f.html
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