50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler


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Vin Benzin


50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#1

Beitrag von Vin Benzin » 21.11.2008 19:13

Hallo erstmal an alle!

Ich bräuchte mal euren Rat. Und zwar wurde ich neulich von der Polizei angehalten, ohne nennenswerten Grund. Sie waren der Ansicht mein Kennzeichen sei zu schräg was es ja auch war. Sollte aber nicht das Problem sein, ich mach mal eben zack zack und bieg das dingens runter ---> alles klar können nichts mehr dran aussetzen. Doch das war der netten Frau Streifenpolitesse natürlcih nicht genug. Sie will ja Geld verdienen...
Nachdem sie eine Weile um meine SV rumgeschlichen is und so getan hat als sei sie ganz besonders kompetent ist ihr zum schluss doch noch etwas aufgefallen. Zitat:" Ja sie haben ja garkeinen Rückstrahler montiert, das geht so nicht blablabla." Gut ich dachte mir is ja halb so wild solange sie nur so ne kleinigkeit bemängelt und ihr sonst nichts auffällt. Gut mit ihr etwas geredet und ja ich war die ganze Zeit seeeehr freundlich und zuvorkommend.
Ich hatte damit gerechnet ein das ding machen sie aber dran und jetzt fahren sie weiter zu bekommen.Denkste!
Ich habe ein 50 Euro + 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr= 73,50Euro bekommen UND 3 Punkte!!!!
Und das ganze nach:
§ 30, § 69a StVZO; " 24 StVZ; 214.2 BKat

Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 100 Euro
3 Pkt.
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen 50 Euro
3 Pkt.

Ja was soll ich sagen schön blöd. Das hat mir nichtmal die Polizistin bei der ich die Änderung bestätigen lassen hab glauben wollen.

Bemerkung aus dem Bußgeldbescheid: "Rückstrahler fehlten, deshalb bei Dunkelheit durch fehlende Eigenbeleuchtung Fahrzeug durch andere Verkehrsteilnehmer nicht bzw. erschwert erkannbar."

Jetzt meine Frage was meint ihr dazu? Komm ich da irgendwie raus?
Für mich klingt das ganze bei den Haaren herbei gezogen, das ganze meiner Meinung nach mehr auf wirklich sicherheitsrelevante Teile bei Lkws Bussen usw abzielt.

Danke schonmal!

Gruß Vin Benzin

Martin650


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#2

Beitrag von Martin650 » 21.11.2008 19:19

Rauskommen wird wohl schwer werden, aber die Strafe ist ja wohl etwas überzogen. Wenn du Rechtschutz hast, dann suche einen Anwalt auf.

Und mach den Rückstrahler dran

mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#3

Beitrag von mattis » 21.11.2008 19:25

Wie gut das ich die Email archiviert habe ;-)

"... Sehr geehrter Herr xxx,

zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 04.05.2005 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Kraftfahrzeuge zwei Rückstrahler zu führen -
auch Kräder mit Beiwagen. Bei einem Krad ohne Beiwagen reicht ein
Rückstrahler.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte
Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. §
24 StVG in Höhe von 15 EUR - ohne Eintrag im Verkehrszentralregister in
Flensburg - dar.

Mit freundlichen Grüßen

Bayer. Staatsministerium des Innern
Sachgebiet IC4 - Verkehrsrecht
80539 München, Odeonsplatz 3
Poststelle (ät) stmi.bayern.de
Tel. 089/2192-2554
Fax 089/2192-12272
CNP 7-201-2554..."



Ich denke nicht, das sich in dem Bereich etwas geändert hat.
Mal wieder ein typischer Fall von Inkompetenz und Beamtenwillkür :-(


Geh zum Anwalt!

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LazyJoe
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#4

Beitrag von LazyJoe » 21.11.2008 19:31

Ab zum Anwalt, das is doch völlig überzogen..
Ich hab wegen der gleichen Sache mal 'ne mündliche Verwarnung bekommen und gut wars.. :!:
Selbst wenn ich keinen Rückstrahler hab, strahlt das riesige Kuchenblech darüber doch wohl genug Licht zurück.. Affige Vorschrift mal wieder.
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

Philipp


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#5

Beitrag von Philipp » 21.11.2008 22:29

Ich würd mich erst mal dumm stellen. Da wird sicherlich eine Telefonnummer drauf stehen. Dort einfach mal anrufen und etwas verwundert fragen, wieso im Bußgeldkatalog für den Vorgang ein eigener Tatbestand (222.5 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler) vorgesehen ist (besagte 15 Euro) und mal fragen, wieso der nicht angewandt wurde.
Die Chancen könnten nicht schlecht stehen, dass die Behörde dann von sich aus tätig wird. Nur darauf achten: ggf. vorsorglich Einspruch innerhalb der Frist von zwei Wochen einlegen, falls nicht vorher eine schriftliche Korrektur ins Haus flattert.

Gruß, Philipp

svleo


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#6

Beitrag von svleo » 22.11.2008 10:18

Bei mir meinte der TÜV auch irgendwas von 50 EURO und 3 Punkten.

Aber laut dem hier wären es nur 15 :arrow: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/b ... .php?s=221

wenn ich das jetzt richtig verstehe :?:

Vin Benzin


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#7

Beitrag von Vin Benzin » 22.11.2008 10:50

Danke schonmal allen!

Werde auf jeden Fall Einspruch erheben und versuchen die 15 Euro durchzusetzen, klingt auch wesentlich angemessener!

Ich hoffe mal ich verstricke mich da nicht in einen Papierkrieg...

Bluebird


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#8

Beitrag von Bluebird » 22.11.2008 10:56

Keine Sorge, den Papierkrieg wird schon noch geben :wink: :lol:

Becks


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#9

Beitrag von Becks » 22.11.2008 11:23

mattis hat geschrieben: Mal wieder ein typischer Fall von Inkompetenz und Beamtenwillkür
Und vor allem von "Frau Streifenpolitesse "
Solchen überzogenen Scheiß können nur Weiber denen schon das kleinste bischen "Macht" zu Kopf steigt verzapfen. Musste auch schon mal den Anwalt wegen so einer Tussi bemühen um 3 Punkte abzuwenden (hatte zum Glück wildfremde Leute als Zeugen).

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#10

Beitrag von shockin blue suzi » 22.11.2008 12:22

sag mal, vin benzin, die hat dein kennzeichenwinkel bemängelt? is der noch so wie in der owl? ich mein, der hat doch nicht mal die 30° grenze überschritten bzw unterschritten, oder?

Twinkie


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#11

Beitrag von Twinkie » 22.11.2008 14:25

http://www.svrider.de/Homepage/Bilderga ... 7ea9d4.jpg
45° sind eindeutig zuviel.....habe ich aber auch!
viel mit runterbiegen ist da wohl nicht, sonst schlägt das kennzeichen auf dem reifen auf!

Vin Benzin


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#12

Beitrag von Vin Benzin » 22.11.2008 15:22

der winkel wie in der ownerliste is immernoch so aber eigetnlich nicht zulässig und wie gesagt das war nicht das problem die hat da halt dranrumgemotzt und das war ne ganz witzige situation wir standen nämlich direkt hinter der sv und man kann das nummerschild ja schon noch sehr gut erkennen und dann hat sie mir lang und breit erklärt dass man das ja überhaupt GARNICHT sehen könnte und das ja schon fast vorsatz wäre damit die polizei ggf. mein nummerschild nicht erkennen kann. naja ich schau sie an schau auf mein kennzeichen (welches man mehr als gut sehen konnte) und sage nur trocken hmm ja gut ok aber ich kann das eigetnlich schon erkennen und ihr kollege nebendran musste auch schon etwas lachen :wink:
auf jeden fall war das dann ein handgriff das ding runtergebogen fertig und damit war sie dann auch zufrieden

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#13

Beitrag von svfighter » 22.11.2008 20:27

ich find 3 punkte und 50 euro als strafe ok,

schonmal nen unbeleuchtetes fzg ohne rückstrahler im dunkeln stehen sehen

ich schon, bzw grad so, also son kleiner strahler tut keinem weh und gehört nunmal ran
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mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#14

Beitrag von mattis » 22.11.2008 20:35

svfighter hat geschrieben:ich find 3 punkte und 50 euro als strafe ok,
Bitte? Wegen so einer Bagatelle?
svfighter hat geschrieben:schonmal nen unbeleuchtetes fzg ohne rückstrahler im dunkeln stehen sehen
In Deutschland sind die Kennzeichen reflektierend. Nur so als Hinweis ;-)

Wenn man mal vergleicht, wofür man sonst so 50 Euro und 3 Punkte kassiert, dann steht das in absolut keinem Verhältnis.
Und gedrucktes Recht gilt in unserem Land auch für die noch so übereifrige Politesse. Zum Glück :-)

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#15

Beitrag von svfighter » 22.11.2008 21:07

ich finde nich das sowas ne kleinigkeit ist, kennzeichen war ja hochgebogen :wink:

man war halt nicht bei ,

ich finds lächerlich auf ner einsamen landstrasse sonntags morgen um 7 mit 30 km/h mehr gelasert zu werden und dafür 75 € zu bezahlen und 3 punkte zu kassieren :D gibt eben unterschiedliche ansichten :wink:
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