Überholen, Ja oder Nein?


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Sniper


#16

Beitrag von Sniper » 22.12.2002 10:44

Nachtrag zum überholen ;)

Überholen darf nur:


-Wer eine wesentlich höhere geschwindigkeit als der zu Überholende fährt

-Unter wesentlich höherer Geschwindigkeit versteht man etwa ein Viertel bis ein Drittel höhere Geschindigkeit

Beispiel:
Wenn der Vorausfahrende 60 Km/h fährt, dann darf überholen, wer 80 Km/h fahren kann

Quelle: StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre

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#17

Beitrag von SV29 » 23.12.2002 10:18

> Das ist schon richtig, das der überholende deutlich schneller sein muß... ich kenne aber keinen der sich darüber auf der autobahn gedanken macht

Die LKWrennen sind allesamt illegal.

Viele dürften garnicht auf die Bahn, weil sie zu langsam sind, z.B. beim Abbiegen mit 20 km/h um die Kurve. Vom gegenseitigen Überholen ganz zu Schweigen. Oder Beschleunigen ..


> -Wer eine wesentlich höhere geschwindigkeit als der zu Überholende fährt

Seh ich ähnlich. Das Überholen ist ein Vorgang, beim dem ruhig mal beschleunigt werden darf, nicht nur die Spur wechseln (Mittenfahrer mal ausgenommen) Manche sind ja echt träge oder stur in der Richtung.
-----------------

SVolle


#18

Beitrag von SVolle » 23.12.2002 17:16

Moin
Also das im Überholverbot zweispurige Fahrzeuge einspurige überholen dürfen,einspurige zweispurige aber nicht hat schon seine Richtigkeit. Der Hintergrund ist:
Ihr dürftet ja sonst ein Mofa mit 25 Km/h nicht überholen. :?
Was der Kellenmann da gemacht hat war aber eindeutig nicht rechtens!
Das Zusatzschild berechtigt alle zu überholen die das können und wollen.
vorrausgesetzt es ist ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug :D
Gruß

dee
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#19

Beitrag von dee » 23.12.2002 20:26

SVolle hat geschrieben:...vorrausgesetzt es ist ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug
manchmal lege ich auch die bezeichnung "landwirtschaftliches nutzfahrzeug" etwas weiter aus :) (der schlafende landwirt in seinem dreckigen kadett und so :):) - musste allerdings diesbezüglich noch nie mit der obrigkeit diskutieren *klopfaufholz* ...)

ich sag mal nicht, was ich schon so alles als "Traktor" überholt hab :lol:
:oops: gleich stell ich mich in die ecke ..

Dee

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#20

Beitrag von SV29 » 24.12.2002 7:46

ja, so ähnlich halte ich es auch mit dem Überholen: Traktoren dürfen überholt werden, weil sie Hindernisse darstellen und zu Staus etc. führen.
D.h. wenn sich jemand wie ein Hinderniss benimmt:
Opa mit Oma mit 45 über die Landstraße
oder
Jungspund heftik diskutierend mit seiner Liebsten bei gleicher Geschwindidkeit
oder
Lkw, der hoffnungslos überladen nicht in die Pötte kommt
...
sind das Hinternisse und fallen m.E. mit unter diese Ausnahme. Dann lieber schnell vorbei, das ist sicherer ;-)

Edit01:
Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Ich denke, daß es keine realistische Regel für so etwas gibt.
Also auf eigenes Risiko.
Zuletzt geändert von SV29 am 24.12.2002 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
-----------------

SVolle


#21

Beitrag von SVolle » 24.12.2002 10:00

Vorsicht Leute!
Ihr könnt das zwar etwas weiter auslegen aber damit gebt Ihr den Schergen natürlich eine unschlagbare Vorlage.Dann nicht jammern wenns mal Geld und Punkte kostet.Die sind dann immer so schrecklich Humorlos... :?

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#22

Beitrag von SV29 » 24.12.2002 11:39

SVolle hat geschrieben:... Die sind dann immer so schrecklich Humorlos... :?
Das müssen sie auch!!!

Wenn es um Geld geht, dann geht es immer nur um Geld!!!
Alles andere ist einfach gelogen oder naiv.
-----------------

KuNiRider


#23

Beitrag von KuNiRider » 25.12.2002 10:13

:oops: Traktoren..... landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.... also ich kenne mich da nicht so aus! :oops: Muss ich jetzt vor dem Überholen erst einen Volkshochschulkurs In Typenkunde der landwirtsschaftlichen Geräte belegen? :?
Alles was 3 und mehr Räder hat und langsamer als ich ist, definiere ich als Traktor! :roll: 8) Ok, dem einen oder anderen Porschefahrer gefällt diese Definition nicht, aber irgendwas ist ja immer..

Schupo


#24

Beitrag von Schupo » 26.12.2002 17:27

Jaja die lieben Kollegen.... :( hell

Also mich würde mal interessieren wann der Vorfall war. "Damals als es die D-Mark noch gab" ist nämlich relativ.

Also so lange wie ich mich jetzt mit dem Bürger herumärgern darf, ist das Überholen im Überholverbot Bußgeldbewährt. Das bedeutet wer dagegen verstößt bekommt eine Anzeige weil der Bußgeldkatalog mehr als 75 DM veranschlagt. Also alleine was das angeht stinkt der ganze Beitrag schon zum Himmel. Oder sollte der Kollege etwa :( scared (in die eigene Tasche kassieren)

Was den Rest angeht werde ich mich gleich mal hinsetzen und lesen. Mal sehen was ich so heraus finde. Aber logisch denkend würde ich den Kradfahrer unbehelligt lassen.

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