Kennzeichenwinkel


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Benutzeravatar
Pat SP-1
SV-Rider
Beiträge: 11273
Registriert: 20.07.2015 21:06
Wohnort: Schwäbischer Wald

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#31

Beitrag von Pat SP-1 » 21.08.2023 12:11

Trobiker64 hat geschrieben:
21.08.2023 11:38
8) Also, der §61 StVZO ist hier eindeutig. Wenn zwei Personen befördert werden dürfen, was oftmals die Papiere ja ausweisen, sind auch Fußstützen und Haltegriff zu montieren. Selbst die Demontage des Soziussitzes verhindert die Demontage der Teile nicht. Die BE erlischt aber erst dann, wenn eine Gefährdung gemäß §19 Abs.2 eintritt. Wenn also eine zweite Person auf einem vorhandenen Soziussitz, ohne Halteinrichtung oder ohne Fußstütze mitgenommen wird. Nun besitzt die SV auch noch einen Eintrag zur wahlweise Verwendung nur eines Sitzplatzes. Damit wäre es nun zulässig, in Bezug zum §61 StVZO, auch Fußstützen und Haltegriff zu entfernen, wenn der Sitz entfernt wurde.
Und wie ist das in den Fällen, in denen ab Werk bei der Montage der Abdeckung / Demontage des Sitzes der Haltegriff wegfällt? Das wäre demnach ja auch nicht zulässig.

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4127
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#32

Beitrag von Trobiker64 » 21.08.2023 12:34

Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 12:11
Und wie ist das in den Fällen, in denen ab Werk bei der Montage der Abdeckung / Demontage des Sitzes der Haltegriff wegfällt?
Beispiele? Und was steht in den Papieren? Sobald, laut ZB Teil 1, auch nur ein Sitzplatz möglich ist, wäre es legal.

Ropa75
SV-Rider
Beiträge: 1608
Registriert: 04.11.2017 23:16


Re: Kennzeichenwinkel

#33

Beitrag von Ropa75 » 21.08.2023 12:46

Trobiker hat wie immer in solchen Angelegenheiten recht.

Da die SV 1000 sowohl als Ein- und Zweisitzer zugelassen, darf ich den Soziussitz, den Haltegriff und die Soziusfußrasten entfernen.

Dies gilt aber nicht für die SV 650, da diese nur als Zweisitzer zugelassen ist. Da müssen also diese 3 Dinge vorhanden sein.

Für viele sportliche Motorräder ist eine Soziussitz-ABDECKUNG lieferbar. Da wird dann über den Soziussitz also nur eine dünne Plastikabdeckung geklemmt. Der Soziussitz bleibt aber erhalten. Bei der SV 650 in diesem Fall wurde der Soziussitz aber komplett entfernt und gegen ein Teil ausgetauscht, das wohl kaum als SITZ zu bezeichnen ist.

Und noch mal zum Thema PKW zum Vergleich: Wenn ein PKW für den Transport von 5 Personen zugelassen ist, muss er auch über 5 Sicherheitsgurte verfügen. Auch wenn man nie vorhat, jemanden mitzunehmen. Das gilt analog auch fürs Motorrad.

Grüße
Rolf
Zuletzt geändert von Ropa75 am 21.08.2023 12:58, insgesamt 2-mal geändert.

Gelöschter Benutzer 23426


Re: Kennzeichenwinkel

#34

Beitrag von Gelöschter Benutzer 23426 » 21.08.2023 12:50

Wenn auch OT, wieder sehr witzig hier: Hey, könnt Ihr mir bei meinem Kennzeichenwinkel helfen.

Ey deine Spiegel! Ist der Auspuff leise genug? Dein Griff fehlt, hast du nen Ölwechsel gemacht?

Dein Reifendruck ist zu niedrig! Hast du an deine Steuererklärung gedacht? :)wech(:

Benutzeravatar
Pat SP-1
SV-Rider
Beiträge: 11273
Registriert: 20.07.2015 21:06
Wohnort: Schwäbischer Wald

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#35

Beitrag von Pat SP-1 » 21.08.2023 12:52

Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 12:46
Und noch mal zum Thema PKW zum Vergleich: Wenn ein PKW für den Transport von 5 Personen zugelassen ist, muss er auch über 5 Sicherheitsgurte verfügen. Auch wenn man nie vorhat, jemanden mitzunehmen.
Das stimmt nur eingeschränkt. Beispiel: der Ford Transit meines Nachbarn ist für 9 Personen zugelassen. Bei den Rücksitzen sind die Gurte an den Sitzen, die sich ganz entfernen lassen, befestigt. Da muss man nicht jedes Mal zur Zulassungsstelle, wenn man Sitze ein- oder ausbaut.

Benutzeravatar
Pat SP-1
SV-Rider
Beiträge: 11273
Registriert: 20.07.2015 21:06
Wohnort: Schwäbischer Wald

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#36

Beitrag von Pat SP-1 » 21.08.2023 13:06

bakshish hat geschrieben:
21.08.2023 12:50
Wenn auch OT, wieder sehr witzig hier: Hey, könnt Ihr mir bei meinem Kennzeichenwinkel helfen.

Ey deine Spiegel! Ist der Auspuff leise genug? Dein Griff fehlt, hast du nen Ölwechsel gemacht?

Dein Reifendruck ist zu niedrig! Hast du an deine Steuererklärung gedacht? :)wech(:
Zum Kennzeichen wurde doch schon alles gesagt: es muss steiler und so weit nach hinten, dass es nicht mit dem Reifen in Kontakt kommen kann. Wenn es dann auch noch beleuchtet ist und ein Reflektor am Heck ist, ist alles gut.

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4127
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#37

Beitrag von Trobiker64 » 21.08.2023 13:08

Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 12:46
Dies gilt aber nicht für die SV 650, da diese nur als Zweisitzer zugelassen ist.
Meine 650er K6S hat auch diesen Eintrag. Bei der Knubbel sind es zwei Sitzplätze gewesen.

Benutzeravatar
Pat SP-1
SV-Rider
Beiträge: 11273
Registriert: 20.07.2015 21:06
Wohnort: Schwäbischer Wald

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#38

Beitrag von Pat SP-1 » 21.08.2023 13:27

Trobiker64 hat geschrieben:
21.08.2023 12:34
Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 12:11
Und wie ist das in den Fällen, in denen ab Werk bei der Montage der Abdeckung / Demontage des Sitzes der Haltegriff wegfällt?
Beispiele? Und was steht in den Papieren? Sobald, laut ZB Teil 1, auch nur ein Sitzplatz möglich ist, wäre es legal.
Haben wir hier drei Stück:
Cagiva x-tra-Raptor (Abdeckung verdeckt den Halteriemen am Sitz): Feld S1: 002
Honda VTR SP-1 (auch hier Haltriemen am Sitz, dieser wird durch den Deckel ersetzt: Feld S1: 002
VFR 750 F: (Abdeckung wird geschraubt, dabei Haltegriffe entfernt: den aktuelle Fahrzeugschein finde ich nicht, im alten Brief steht Sitzplätze 2 und unten die Anmerkung: Mitnahme eines Beifahrers nur zu. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind.

Bei allen drei Motorrädern dienen die Rastenträger auch als Auspuffhalter (bei der VFR nur rechts) und die Abdeckungen sind ab Werk vorhanden.

Benutzeravatar
Fynnsv650s
SV-Rider
Beiträge: 110
Registriert: 12.04.2023 9:44


Re: Kennzeichenwinkel

#39

Beitrag von Fynnsv650s » 21.08.2023 13:35

bakshish hat geschrieben:
21.08.2023 12:50
Wenn auch OT, wieder sehr witzig hier: Hey, könnt Ihr mir bei meinem Kennzeichenwinkel helfen.

Ey deine Spiegel! Ist der Auspuff leise genug? Dein Griff fehlt, hast du nen Ölwechsel gemacht?

Dein Reifendruck ist zu niedrig! Hast du an deine Steuererklärung gedacht? :)wech(:
True haha aber egal so entstehen wenigstens Diskussionen und man lernt was

Ropa75
SV-Rider
Beiträge: 1608
Registriert: 04.11.2017 23:16


Re: Kennzeichenwinkel

#40

Beitrag von Ropa75 » 21.08.2023 14:29

Trobiker64 hat geschrieben:
21.08.2023 13:08
Ropa75 hat geschrieben:
21.08.2023 12:46
Dies gilt aber nicht für die SV 650, da diese nur als Zweisitzer zugelassen ist.
Meine 650er K6S hat auch diesen Eintrag. Bei der Knubbel sind es zwei Sitzplätze gewesen.
Okay - ich hatte nie eine 650er Kante, sondern auch eine Knubbel. Es kommt also immer darauf an, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I eines Fahrzeugs steht.

Grüße
Rolf

Benutzeravatar
Kolbenrückholfeder
SV-Rider
Beiträge: 6446
Registriert: 22.08.2013 10:11
Wohnort: Elefantenstadt am Rande vom Pott

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#41

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 21.08.2023 20:31

Fynnsv650s hat geschrieben:
21.08.2023 13:35
bakshish hat geschrieben:
21.08.2023 12:50
Wenn auch OT, wieder sehr witzig hier: Hey, könnt Ihr mir bei meinem Kennzeichenwinkel helfen.

Ey deine Spiegel! Ist der Auspuff leise genug? Dein Griff fehlt, hast du nen Ölwechsel gemacht?

Dein Reifendruck ist zu niedrig! Hast du an deine Steuererklärung gedacht? :)wech(:
True haha aber egal so entstehen wenigstens Diskussionen und man lernt was
@bakshish: Aus meiner Sicht kann jeder machen was er möchte, solange niemand anderes belästigt oder gefährdet wird.
Allerdings stehe ich pers. auf dem Standpunkt, wer hoch pokert darf auch tief fallen (was u.U. Wie auch immer weh tun kann) und dann nicht gleich wegrennen oder mie mie absondern.
Nennt sich Verantwortung übernehmen für das was ich tue und lasse. Meistens sieht das jedoch bei ganz vielen Organoiden anders aus.
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4127
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#42

Beitrag von Trobiker64 » 21.08.2023 22:20

Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 13:27
Cagiva x-tra-Raptor (Abdeckung verdeckt den Halteriemen am Sitz): Feld S1: 002
VFR 750 F: (Abdeckung wird geschraubt, dabei Haltegriffe entfernt: den aktuelle Fahrzeugschein finde ich nicht, im alten Brief steht Sitzplätze 2 und unten die Anmerkung: Mitnahme eines Beifahrers nur zu. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind.
Bei allen drei Motorrädern dienen die Rastenträger auch als Auspuffhalter (bei der VFR nur rechts) und die Abdeckungen sind ab Werk vorhanden.
Die beschriebene Situation widerspricht nicht der StVZO, da 1. bei der Cagiva der Halteriemen weiter montiert ist und 2. die Nutzung der Fussrasten bei der VFR 750 für den Zweipersonenbetrieb festgelegt ist. Aber zu den Ausformulierungen komme ich noch.
Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 13:27
Honda VTR SP-1 (auch hier Haltriemen am Sitz, dieser wird durch den Deckel ersetzt: Feld S1: 002
Die Eintragung erscheint widersprüchlich, aber die Genehmigungsverfahren liegen schon teilweise über 20Jahre zurück. Gleichzeitig gab es für europ. Typengenehmigungen (auch bei der VTR SP-1) bei Fussrasten keinerlei Vorschriften auf Basis der 92/61/EWG bzw. 2002/24/EG. Hier gibt es quasi zwei gleichberechtigte Zulassungszustände, die im Laufe der Jahre aufeinander abgestimmt werden mussten und die Beschreibungen sind deshalb erst seit einigen Jahren in der ZB Teil 1 vereinheitlicht worden. Deshalb beziehe ich mich hier ausschließlich auf die aktuelle Situation im §61 StVZO und die ist eindeutig.

Ropa75
SV-Rider
Beiträge: 1608
Registriert: 04.11.2017 23:16


Re: Kennzeichenwinkel

#43

Beitrag von Ropa75 » 21.08.2023 22:55

So isses!

Par. 61 StVZO:
"Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein..."

Da erübrigt sich wohl jede weitere Diskussion.

Grüße
Rolf

DonZero
SV-Rider
Beiträge: 247
Registriert: 12.10.2020 22:57


Re: Kennzeichenwinkel

#44

Beitrag von DonZero » 21.08.2023 23:09

Hundert Punkte für trobiker und ropa.

Jockel
SV-Rider
Beiträge: 388
Registriert: 31.01.2013 6:51
Wohnort: 84518 Garching / Alz

SVrider:

Re: Kennzeichenwinkel

#45

Beitrag von Jockel » 22.08.2023 7:43

Mahlzeit!
Pat SP-1 hat geschrieben:
20.08.2023 21:23

So lange da niemand sitzt ist das ja ziemlich egal (in § 61 StVZO heißt es zwar „ (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.“ aber das kann man ja durchaus so interpretieren, dass dann halt solange der Haltegriff nicht dran ist, kein Beifahrer befördert werden darf. ;) ).
Im Zweifelsfall erklärt Dir eben das Kontrollorgan seine Interpretation der Gesetzeslage und Du darfst bei >30°C in voller Montur diskutieren anstatt weiter zu fahren.
Je nachdem wo Du unterwegs bist gerne auch in fremden Sprachen.

Bei mir kann ich aufgrund des Auspuffes keine Soziusrasten montieren, gab noch nie Mecker bei der HU, die Prüfer der Dekra Dienststelle meines geringsten Mißtrauens meinten aber ich sollte das mal korrigieren lassen.
Ich hätte für den Sozius auch eine Abdeckung, die man anstelle des Sitzes montieren kann, nur pack ich eben mein Gepäck auf den Soziussitz, also nutzte ich die Abdeckung nicht.
Als ich letztens den 70er Querschnitt am VR hab eintragen lassen habe ich die Anzahl der Sitzplätze auf "1" reduzieren lassen, die Eintragung lief einfach mit; Wahlweise wollte er nicht eintragen...

ciao, Jockel
XT 250, Bj. 1984
SV 650 S, Bj. 2001

Antworten