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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

Verfasst: 18.04.2018 10:41
von Thorsten_Köhler
Pat SP-1 hat geschrieben:Halterhaftung fände ich sinnvoll. Ich weis ja schließlich, wer meine Fahrzeuge benutzt und den muss ich dann halt benennen.
Das mit den Dashcams bei Privatleuten finde ich eher negativ. Genauso wie die Leute, die mit Kamera am Moped rumfahren und dann Videos ins Netz setzen. Das verletzt Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer ohne, dass sie sich dagegen wehren können, da sie es ja meist gar nicht wissen.
Wenn die Kennzeichen / Personen erkennbar sind, dann ist es nicht nur unangenehm, sondern bei Personen (nicht nur Randerscheinung in der Landschaftsaufnahme) verboten wg. Recht am eigenen Bild.
Bei erkennbaren Kennzeichen ist es bestimmt gegen den Datenschmutz, oder wie das gerade genau heißt.

Immer ohne Einwilligung natürlich.

Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

Verfasst: 18.04.2018 11:23
von +Martin650+
Auf jedem Bahnhof, an jedem Geldautomat, überall werde ich legal gefilmt. Wo ist da mein Recht am eigenen Bild ?

Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

Verfasst: 18.04.2018 13:47
von Trobiker64
Gegen ein Fahrtenbuch hilft Fahrzeugverkauf oder Fahrzeugwechsel. Wenn man da eh schon drüber nachgedacht hat.......kann man es ja vorziehen. :D Allerdings darf die Behörde das Fahrtenbuch auch auf ein Ersatzfahrzeug ausdehnen, wenn sie es dann rechtzeitig merken. Oder man nutzt Mopete 2 (falls vorhanden) und der Aufwand reduziert sich auf ein Minimum. 8)

Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

Verfasst: 18.04.2018 15:35
von Streifenkarl
:D Leute, das wird so richtig offtopic hier :D

Ist ja alles spannend, aber eigentlich würde mich interessieren, ob die Haftpflichtversicherung den bei einem Unfall im halblegalen Bereich entstandenen Kleinschaden ersetzen oder aber Regress fordern würde. Es muss ja jemanden hier geben, dem zumindest etwas ähnliches passiert ist.

Zb auf der Vorrangstraße auf der "falschen" Straßenseite geparkt und dabei ein Auto beschädigt... So irgendwas...

LG,

Karl

Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

Verfasst: 18.04.2018 16:03
von Kolbenrückholfeder
Was sagt denn der Versicherungsmensch deines Vertrauens dazu?
Ich habe keinen blassen Schimmer wie so etwas eingeordnet wird.

Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

Verfasst: 18.04.2018 19:16
von Pat SP-1
Streifenkarl hat geschrieben::D Leute, das wird so richtig offtopic hier :D

Ist ja alles spannend, aber eigentlich würde mich interessieren, ob die Haftpflichtversicherung den bei einem Unfall im halblegalen Bereich entstandenen Kleinschaden ersetzen oder aber Regress fordern würde. Es muss ja jemanden hier geben, dem zumindest etwas ähnliches passiert ist.

Zb auf der Vorrangstraße auf der "falschen" Straßenseite geparkt und dabei ein Auto beschädigt... So irgendwas...

LG,

Karl
Wie wäre es mal damit, den Versicherungsvertrag zu lesen? Ich habe jetzt gerade mal in meinen reingeschaut. Da gibt es einen Abschnitt "was ist nicht versichert". Was Haftpflichtschäden angeht sind da nur Vorsatz und genehmigte Rennen ausgeschlossen. Bei der Kasko (habe ich fürs Moped allerdings nicht) kann bei grober Fahrlässigkeit Regress gefordert werden.