Wenn die Kennzeichen / Personen erkennbar sind, dann ist es nicht nur unangenehm, sondern bei Personen (nicht nur Randerscheinung in der Landschaftsaufnahme) verboten wg. Recht am eigenen Bild.Pat SP-1 hat geschrieben:Halterhaftung fände ich sinnvoll. Ich weis ja schließlich, wer meine Fahrzeuge benutzt und den muss ich dann halt benennen.
Das mit den Dashcams bei Privatleuten finde ich eher negativ. Genauso wie die Leute, die mit Kamera am Moped rumfahren und dann Videos ins Netz setzen. Das verletzt Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer ohne, dass sie sich dagegen wehren können, da sie es ja meist gar nicht wissen.
Bei erkennbaren Kennzeichen ist es bestimmt gegen den Datenschmutz, oder wie das gerade genau heißt.
Immer ohne Einwilligung natürlich.