Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versicherung


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Streifenkarl
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Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versicherung

#1

Beitrag von Streifenkarl » 08.04.2018 13:48

Hallo Leute,

Folgendes fiktive Szenario:

Ich fahre in einem Stau mit dem Motorrad zwischen den Autos vor und touchiere dabei den Außenspiegel einer S - Klasse und beschädige diesen.

Würde meine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen?

Meines Wissens nach ist das Vorschlängeln im Stau in Deutschland nicht erlaubt. In Österreich ist es erlaubt, aber nur mit unrealistischen vorgaben (1,5m seitlicher Sicherheitsabstand) also de facto auch illegal.

Prinzipiell wird es aber im allgemeinen toleriert, hab auch schon Polizeifahrzeuge überholt und keinen Stress bekommen.

Kann die Haftpflichtversicherung bei so etwas Regress fordern? Tun sie sie das auch? Hat da vielleicht schon jemand Erfahrungen damit?

LG,

Karl

Edit: Die bisherigen Freds zu dem Thema sind übrigens hier:
http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.p ... hl%E4ngeln
http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?t=2858
Das Thema Versicherung kommt leider nicht vor.

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janaldo
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#2

Beitrag von janaldo » 08.04.2018 14:33

Vereinfacht gesagt hättest du dann einen Unfall verursacht und deine Haftpflicht bezahlt den Schaden an der S-Klasse.
Regress könnte die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit fordern (kann aber auch sein, dass das in deinem Tarif ausgeschlossen ist).
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, müsste man vermutlich im Einzelfall prüfen.

Thorsten_Köhler
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#3

Beitrag von Thorsten_Köhler » 08.04.2018 15:00

Grobe Fahrlässigkeit:

Ich gehe davon aus, dass was passieren wird, hoffe / glaube aber dass nichts passiert, weil der Weihnachtsmann mich unter seine Fittiche genommenn hat.

Wenn der fiktive Fall eintritt, gib dem anderen Verkehrsteilnehmer Führer- und Fahrzeugschein damit er sich alles notieren kann und notiere Dir seine Daten. Dann ab zur Versicherung damit oder selber zahlen.

Wenn die Rennleitung kommt, gibt es Post wg. §5(1) StVO 100€+Gebühren+1Punkt im Liebesbriefregister in Norddeutschland, evtl. auch 11(2) 200€+Gebühren+2Punkte wegen Rettungsgassenpalaver.
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Trobiker64
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#4

Beitrag von Trobiker64 » 10.04.2018 22:26

Immer wieder ein beliebtes (Diskussions-) Thema. Erstmal vorab, bezieht sich die Frage auf "außerorts" oder "innerorts" ? Neben dem §5 StVO gibt es auch noch den §7 und vor allem die Ergänzung §7 Abs.2a. Die Definition einer Fahrspur definiert sich nicht nur durch Fahrbahnmarkierungen, sondern auch dem zur Verfügung stehendem Platz, sprich den Platzbedarf eines zweispurigen Kraftfahrzeuges (laut Oberlandesgericht Düsseldorf), sodas Rechtsüberholen (bzw. Mittendurchfahren) im Stau durchaus erlaubt sein kann. Allerdings, ein Kontakt mit fremden Außenspiegeln lässt wohl nicht auf genug Platz schließen.

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Pat SP-1
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#5

Beitrag von Pat SP-1 » 10.04.2018 22:31

Ebend. Im Stau darf man rechts überholen bzw. genauer gesagt, darf sich die Schlange auf der rechten Seite schneller bewegen als auf der linken. Allerdings muss man mit genügend seitlichem Abstand überholen. Das hat man wohl nicht gemacht, wenn man einen Spiegel abfährt...

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saihttaM
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#6

Beitrag von saihttaM » 11.04.2018 6:40

Fiktiv also.

Ich denke, dass du da die Versicherung rauslassen solltest. Auch wenn der Spiegel nen Batzen Kohle kostet, ist es egal, wem du letztendlich die Kohle in die Hand drückst. Aufgrund der Gegebenheiten wird denke ich die Versicherung das Geld von dir zurückfordern.

Ist halt so, wenn man sich unbedingt durchschlängeln muss.
Gruß, Mattis
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#7

Beitrag von Thorsten_Köhler » 11.04.2018 6:57

OLG Düsseldorf v. 30.04.1990: Zu den Grundsätzen der Fahrstreifenbenutzung durch Motorräder

Googelt das mal und denkt auch mal an das Thema Seitenabstand.

1m zu jedem Fahrzeug, dazu die eigene Fahrzeugbreite.
Auf der Bahn sind die Spuren 3,75m breit, rechts der übliche Lkw 2,5m und links ein Pkw 2m, mit Spiegeln sind die meisten breiter, dazu noch das eigene Mopped 0,9m. Jetzt noch 2* 1m Seitenabstand. Sind 7,40m.

Blieben rechts und links noch 5cm mehr als gesetzlich unbedingt erforderlich und zwar nur dann, wenn alle auch fein die Rettungsgasse gebildet haben.
Wer das glaubt, ist entweder noch nie im Stau auf der Autobahn gefahren oder glaubt, dass in Hundekuchen auch Hunde drin siind. :D :D

Fazit:
Durchschlängeln ist und bleibt (vermutlich) auf absehbare Zeit in Deutschland verboten.
Bitter aber wahr.
Genauso bescheuert ist, dass im Überholverbot zwar ein Pkw ein Motorrad überholen darf, der umgekehrte Fall aber verboten ist.
Zuletzt geändert von Thorsten_Köhler am 11.04.2018 7:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#8

Beitrag von Pat SP-1 » 11.04.2018 7:06

Ja, der Platz reicht üblicherweise nicht. Aber damit ist es Überholen mit zu geringem seitlichen Abstand und kein Rechtsüberholen, denn das ist auf mehrspurigen Straßen innerorts immer und außerorts bei Stau erlaubt.
Das Bußgeld dafür kenne ich nicht, weil ich es irgendwie im Bußgeldkatalog nicht finden konnte. Aber die 100€ + Punkt, die genannt wurden, sind das Bußgeld für ein unerlaubtes Rechtsüberholen.

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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#9

Beitrag von Thorsten_Köhler » 11.04.2018 7:16

@Pat
Seitenabstand macht 30€
Es bleibt die Rettungsgasse.
Rettungsgasse nicht gebildet (links ganz links ran, rechts ganz rechts ran) 200€ 2P.
Muss jeder selbst wissen, ob er das riskiert.
Die ist bereits zu bilden, wenn auf der Bahn nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr steht.
Also der Klassiker für's "Durchschlängeln".
Und schau mal nach dem OLG-Entscheid.
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#10

Beitrag von Pat SP-1 » 11.04.2018 7:25

Das mit der Rettungsgasse sehe ich halt etwas pragmatisch: mit dem Auto fahre ich sofort wenn es langsam wird an den Rand und mit dem Moped mache ich sie frei sobald etwas von hinten ankommt. Denn mit dem Moped kann ich sie immer lange bevor ich die Einsatzkräfte behindern würde, räumen.
Dass das juristisch anders gesehen wird, ist mir auch klar. Aber es fällt halt in den Bereich, der üblicherweise nicht verfolgt wird.

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Streifenkarl
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#11

Beitrag von Streifenkarl » 11.04.2018 11:27

Das Thema ist ja heiß :) devil

Also folgendes: Über das Thema ob es erlaubt ist oder nicht wurde ja wirklich schon lange diskutiert. Klar ist, es ist ein Graubereich aber im Zweifelsfall eher verboten, wobei eben wie gesagt relativ viel toleriert wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nicht vorfahren.

Mir gehts aber eigentlich eher um den Fall, wenn ein Unfall passiert. Soweit ich bis jetzt ergoogelt habe, ist die Unterscheidung zwischen leicht und grob Fahrlässig wichtig. Leicht fahrlässig sind Dinge, die jedem passieren können, auch wenn man achtsam ist. Also beim reversieren ein Auto übersehen und touchiert, die glatte Fahrbahn unterschätzt und einem andren Auto reingerutscht, usw. Grob fahrlässig ist es immer, wenn Alkohol im Spiel ist, man eine rote Ampel überfährt usw. Also wirklich krasse Gesetzesübertretungen begeht.

In meinem fiktiven Fall passiert das ganze ja im Stadtgebiet, also ist das Thema Rettungsgasse gegessen. Es dürfte also eine eher kleinere Verwaltungsübertretung sein. Dass das vorschlängeln im Allgemeinen toleriert wird, dürfte ja auch den Richtern bekannt sein.

Die Frage ist also, ob eine Versicherung in so einem Fall, also bei einer relativ kleinen Schadenssumme und einem relativ kleinen Vergehen regress fordern würde. Bei Fußgängern usw sieht das Thema natürlich anders aus, da ist besondere Vorsicht geboten. Bei leichter Fahrlässigkeit kann sie das nicht, bei grober Fahrlässigkeit allerdings schon.

Grüße,

FledNanders
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#12

Beitrag von FledNanders » 11.04.2018 13:59

Streifenkarl hat geschrieben:Das Thema ist ja heiß :) devil
Klar ist, es ist ein Graubereich aber im Zweifelsfall eher verboten, wobei eben wie gesagt relativ viel toleriert wird.
Klar ist, das es eben verboten ist:
Verbot rechts zu überholen,
nicht mehrere Fahrzeuge je Fahrspur nebeneinander, solange der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann (somit fällt auch ´rhetorisches´ Linksüberholen aus!).

Allerdings vertritt man auch beim ADAC die Meinung, dass unter bestimmten Umständen das filtern oder die Benutzung des Standstreifens erlaubt sein könnte - sofern der Gesetzgeber da mitmacht:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jz ... 1D08544CA4

In seiner Fahrschule hat aber jeder von der StVo gehört, gelernt, was darf und was nicht. Die Versicherung wird sich in einem geeigneten Fall das Geld beim Verursacher immer zurückholen, dass ist Teil deren Geschäftsmodels, oder die Schadenregulierung bei Vorsatz (und der war es ja, man filtert ja nicht aus Versehen ohne es mitzubekommen) ganz versagen.
Und von Fahrlässigkeit würde ich dann auch nicht mehr sprechen an Stelle der Versicherung - weder leicht noch grob, es ist ein Schadensereignis, entstanden durch Vorsatz. Das Vorbeischlängeln war ja schließlich gewollt. Im Zweifelsfall müsste das dann ein Gericht entscheiden - aber ob ich es darauf ankommen lassen wollte... :?
Das Risiko - auch mein gesundheitliches - wäre mir das dann doch nicht wert...
Nur ein Ochse vergisst, das er auch einmal ein Kalb war.

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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#13

Beitrag von Thorsten_Köhler » 11.04.2018 16:08

@Pat
Wo fährst Du denn hin, wenn rechts der Lkw und links der SUV steht und zum jeweiligen Vordermann nur ein Meter Platz bleibt?
Aus der Rettungsgasse jedenfalls nicht mehr.

Zum Thema Vorsatz:
Nicht Äpfel und Birnen mischen oder so ähnlich.
Ich fahre vorsätzlich durch die Gasse, aber ich will dabei keinen Schaden verursachen.
Damit ist die Schädigung jedenfalls nicht vorsätzlich, anderfalls wären wir bereits im strafrechtlich relevanten Bereich, Stichwort Sachbeschädigung.
Jetzt habe ich bei meinem verbotenen Befahren der Rettungsgasse nicht an die Vorschrift gedacht / habe vergessen, dass man die bilden muss,
guckt mal beim nächsten Stau wie wenige das nämlich machen, schwupps fahrlässig gegen §11 StVO verstoßen.

Aber fahrt ihr mal alle fein dadurch und berichtet hier bitte, wenn ihr deswegen einen Bußgeldbescheid bekommen habt und vor Gericht wart.
Eins noch, 200€ und zwei Punkte gelten für völlig folgenlose Verstöße.
Mit Behinderung oder schlimmer ist immer ein Fahrverbot im Gepäck. 8O
Lack oben, Gummi unten.

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Pat SP-1
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#14

Beitrag von Pat SP-1 » 11.04.2018 16:19

Thorsten_Köhler hat geschrieben:@Pat
Wo fährst Du denn hin, wenn rechts der Lkw und links der SUV steht und zum jeweiligen Vordermann nur ein Meter Platz bleibt?
Aus der Rettungsgasse jedenfalls nicht mehr.
In der Zeit, ab der ich das erste Mal ein Blaulicht sehe oder eine Sirene höre, ist schon noch recht viel Zeit, eine Lücke zu finden. Zur Not reicht auch ein Meter Abstand, um Quer rein zu fahren.
Aber fahrt ihr mal alle fein dadurch und berichtet hier bitte, wenn ihr deswegen einen Bußgeldbescheid bekommen habt und vor Gericht wart.
Eins noch, 200€ und zwei Punkte gelten für völlig folgenlose Verstöße.
Mit Behinderung oder schlimmer ist immer ein Fahrverbot im Gepäck. 8O
Zu kleinen Owis, die nicht damit verbunden sind, jemand zu gefährden fällt mir immer ein Spruch eines berühmten Rabbis, der vor ca. 2000 Jahren gelebt hat, ein: "Der von Euch, der ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein."

Thorsten_Köhler
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Re: Aussenspiegel beschädigt beim vorfahren im Stau-Versiche

#15

Beitrag von Thorsten_Köhler » 11.04.2018 17:13

Pat:
Behinderung ist keine Gefährdung und bringt schon Fahrverbot.
Die Streife fährt durch die Rettungsgasse und macht schwuppdibupp ein kleines aber feines Video auf der Anfahrt zur Unterstützung bei der Unfallaufnahme.
Haben neulich Kräfte einer Hundertschaft mit Gaffern gemacht.
Die Kamera gezückt und die vorbeifahrenden Sensationsgeilen eben kurz auf Video gebannt.
Auswertung, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige und Voila.
Danach kommt die Post und unangenehme Folgen werden den jeweiligen Halter mit ziemlicher
Sicherheit ereilen.

Muss jeder selbst beurteilen, ob er sich in Gefahr begibt und sich dabei die Pfoten anbrennt.
Allerdings sollte man einen Fragesteller nicht unnötig ermutigen Verbotenes zu tun.
Ob Du und ich genau das tun, wovon wir hier sprechen oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Denn von den Ratgebern steht ihm vor Gericht keiner bei und davon abgesehen würde das auch nix nutzen.

Falls es irgendwem nicht klargeworden ist:
Befahren der Rettungsgasse ist verboten und verdammt teuer.
Rechtsüberholen ist mit wenigen Ausnahmen verboten und auch nicht so günstig.
Lack oben, Gummi unten.

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